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Aargauer Spitalliste tritt Anfang 2012 in Kraft :
Leistungsaufträge für Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation

Nach der erstmaligen Durchführung eines Bewerbungsverfahrens hat der Regierungsrat die Spitalliste 2012 für die Bereiche Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie verabschiedet. Sie tritt Anfang des kommenden Jahres in Kraft.

Spezialisierung und Grundversorgung

Am Bewerbungsverfahren, das vom 1. April bis 13. Mai 2011 durchgeführt wurde, haben sich 40 inner- und ausserkantonale Institutionen für einen oder mehrere Leistungsaufträge in einem oder mehreren Bereichen beworben. Beim umfangreichsten Bereich, der Akutsomatik, ging es innerhalb des Kantons schwergewichtig um die Konzentration der spezialisierten Leistungsgruppe sowie um die Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung. Ausserkantonale Leistungserbringer wurden nur berücksichtigt, wenn der spezialisierte Bedarf im Kanton Aargau nicht gedeckt und die Zugänglichkeit für einen Grossteil der Aargauerinnen und Aargauer nicht innert nützlicher Frist gewährleistet werden konnte. Das Vorgehen bei der Psychiatrie und der Rehabilitation war analog zu jenem in der Akutsomatik.

Abschluss von Leistungsverträgen

Der Regierungsrat hat den Leistungserbringern die Spitallisten-Verfügungen Ende vergangener Woche zukommen lassen. Das Departement Gesundheit und Soziales schliesst mit den Leistungserbringern in den kommenden Wochen auf der Basis der beschlossenen Spitalliste Leistungsverträge ab. Die Aufnahme auf die Spitalliste berechtigt die Leistungserbringer, zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung abzurechnen. Damit verbunden ist auch die Übernahme der Kosten von stationären Behandlungen durch die öffentliche Hand gemäss geltendem Finanzierungsanteil. Gegen die Beschlüsse des Regierungsrats kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden.

Die Spitalliste tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Die Spitalliste 2012 ist in der Amtsblattausgabe vom 12. September 2011 publiziert.

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