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Aargauer Spitalliste definitiv :
Regierungsrat entschied sich für teilweise Freizügigkeit

Die Spitalliste ist vom Aargauer Regierungsrat genehmigt worden. Sie umfasst alle Spitäler, die zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung ab dem 1. Januar 1998 aargauische Patientinnen und Patienten behandeln.

Die vom Gesundheitsdepartement erarbeitete Spitalliste ist für Versicherte und Spitäler von grosser Bedeutung: Einerseits können alle auf der Spitalliste aufgeführten Spitäler zulasten der Krankenkassen tätig sein und anderseits können sich grundversicherte Patientinnen und Patienten zu Lasten der Krankenkassen in der allgemeinen Abteilung in den aargauischen Spitälern, die auf der Spitalliste aufgeführt sind, behandeln lassen. Die Behandlung grundversicherter aargauischer Patientinnen und Patienten in ausserkantonalen Spitälern ist mit voller Kostendeckung nur in speziellen, gesetzlich oder vertraglich geregelten Fällen möglich.

Die Spitalliste berücksichtigt vor allem die Spitäler und Kliniken mit Standort im Kanton Aargau. Auf der Spitalliste namentlich aufgeführt werden jene ausserkantonalen Spitäler, mit welchen der Kanton Aargau besondere, vertraglich geregelte Beziehungen pflegt. Gleichzeitig wurden generell alle ausserkantonalen Spitäler, welche auf der Spitalliste des Standortkantons stehen, auf die Aargauer Spitalliste aufgenommen. Diese Spitäler werden damit vor allem für Zusatzversicherte und für aargauische Grundversicherte im Rahmen der gesetzlich geregelten ausserkantonalen Hospitalistion zugänglich. Diese teilweise Freizügigkeit entspricht einem Anliegen der Sanitätsdirektorenkonferenz.

Aufgrund der gewählten liberalen Zulassungspraxis haben ausserkantonale Spitäler, wie beispielsweise das Schweizerische Paraplegikerzentrum Nottwil, das Rehabilitationszentrum Basel, die Klinik Wilhelm Schulthess, die Epilepsieklinik Zürich etc. im Rahmen der ausserkantonalen Hospitalisation auch in Zukunft die Möglichkeit, Leistungen für aargauische Patientinnen und Patienten zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung zu erbringen.

Trotz Bedenken des Aargauischen Krankenkassenverbandes (AKV) bleibt die Klinik Barmelweid Bestandteil der Spitalliste. Nachdem die Klinik wichtige Aufgaben in der Spitalversorgung erfüllt und der Grosse Rat zweimal dem Leistungsauftrag und der Erneuerung der Klinik zugestimmt hat, bestand für den Regierungsrat keine Veranlassung die Klinik Barmelweid nicht auf die Spitalliste zu nehmen.

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