Aargauer Gewässer für Kitesurfen ungeeignet
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Da sich das Kitesurfen nicht mit dem Natur- und Vogelschutz verträgt, sieht der Regierungsrat keine Möglichkeit, diese Sportart auf dem Hallwilersee zuzulassen. Der Regierungsrat des Kantons Luzern will das Kitesurfen auf seinem Teil des Hallwilersees ebenfalls verbieten. Auch die übrigen Gewässer im Aargau eignen sich nicht dafür.
Dank dem Hallwilerseeschutzdekret konnte die Landschaft des Hallwilersees in ihrer Eigenart erhalten bleiben. Rund 75 Prozent der Uferlandschaft sind naturnah, was für einen See im Mittelland selten ist. Insbesondere die Schilf- und Seerosengürtel rund um den See sind weiterherum berühmt. Damit der Vogel- und Naturschutz in diesem einmaligen Biotop erhalten werden kann, will der Regierungsrat das Kitesurfen (analog dem Fahren mit Wasserski) auf dem Hallwilersee weiterhin untersagen. Der Kanton Luzern verbot das Kitesurfen auf dem Sempachersee im Jahr 2011, weil sich die Schirme regelmässig in den Schilfgürteln verfingen.
Natur- und Vogelschutz sowie Sicherheitsrisiken sprechen dagegen
Am Hallwilersee brüten Vogelarten, die auf der Roten Liste der gefährdeten Brutvogelarten als "stark gefährdet" gelten. Dazu zählt unter anderen der Eisvogel. Zudem bietet der Hallwilersee für mehrere seltene Vogelarten Platz zum Überwintern und Rasten. Die Gefahr, dass Kitesurfer die sensiblen Schilfbereiche und Nistplätze am Hallwilersee schädigen, ist gross, zumal die Sportler mit hohen Geschwindigkeiten unterwegs sein können und häufig die Richtung wechseln. Gross ist auch das Risiko, dass es dabei zu Unfällen mit Schwimmerinnen und Schwimmern kommt, die gleichzeitig den See überqueren.
Auch der Regierungsrat des Kantons Luzern beabsichtigt, auf dem luzernischen Teil des Hallwilersees ein Verbot für das Kitesurfen zu erlassen.
Bund ändert Recht
Der Bundesrat hat das schweizweite Verbot des Kitesurferns per 15. Februar 2016 aufgehoben. Weil die Gewässerhoheit bei den Kantonen liegt, können diese das Kitesurfen zum Schutz wichtiger Rechtsgüter sowie zur Wahrung öffentlicher Interessen auf ihren Gewässern verbieten. Dazu ist im Kanton Aargau eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt notwendig. Die Anhörung zum entsprechenden Entwurf dauert bis zum 9. Januar 2015.