Aargauer Behindertenkonzept vom Bundesrat genehmigt
Der Bundesrat hat das Behindertenkonzept des Kantons Aargau im Dezember 2010 genehmigt. Damit bestätigt er, dass der Aargau seine Aufgabe im Bereich Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen umfassend erfüllt und die dreijährige Übergangsphase seit Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantone (NFA) abgeschlossen ist. Seit anfangs 2011 ist die neue Ombudsstelle für Menschen mit Behinderungen in Betrieb.
Mit Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) am 1. Januar 2008 ging die Verantwortung für die Aufsicht, Planung, Steuerung und Finanzierung von Wohnheimen, Werkstätten und Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderungen vom Bund an die Kantone über. Gleichzeitig erhielten alle Kantone den Auftrag, ein Behindertenkonzept zu erstellen und aufzuzeigen, wie sie für ihre Einwohnerinnen und Einwohner mit Behinderungen, die auf eine Einrichtung angewiesen sind, Angebote inner- oder ausserhalb des Kantons sicherstellen.
Der Regierungsrat hat das Aargauer Behindertenkonzept im September 2010 zuhanden des Bundesrats verabschiedet. Das Konzept legt dar, dass der Aargau mit dem Betreuungsgesetz, das per 1. Januar 2007 in Kraft trat, die notwendigen rechtlichen Grundlagen für die Erfüllung seiner neuen Aufgabe bereits geschaffen hatte. Für die Gestaltung und Weiterentwicklung der Angebote in den heute 34 anerkannten Aargauer Erwachseneneinrichtungen sind acht Leitsätze im Sinne von strategischen Leitplanken festgehalten. Im Zentrum stehen dabei die Sicherstellung von Angeboten, die sich nach dem individuellen Bedarf, den Kompetenzen und Ressourcen von Menschen mit Behinderungen richten sowie eine gute Zusammenarbeit zwischen dem zuständigen Departement Bildung, Kultur und Sport, den Einrichtungen und den Behindertenorganisationen.
Der Bundesrat bestätigt mit der Genehmigung des Behindertenkonzepts, dass der Kanton Aargau die NFA im Bereich Erwachseneneinrichtungen vollumfänglich umgesetzt hat. Die dreijährige Übergangsphase ist damit auf den frühesten möglichen Termin abgeschlossen und die Aufgaben können nun eigenständig erfüllt werden.Mit dem Behindertenkonzept hat der Regierungsrat auch über eine neue unabhängige Ombudsstelle beschlossen. Sie ist seit anfangs 2011 in Betrieb und steht Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderungen oder deren Angehörigen bei Differenzen mit Aargauer Einrichtungen zur Verfügung. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite: www.ombudsstelle-behinderte-ag.ch