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Aargau will höheren Anteil am Ertrag der LSVA :
Stellungnahme zur Schwerverkehrsabgabe-Verordnung

Der Kanton Aargau wehrt sich für einen höheren Anteil am Reinertrag der Schwerverkehrsabgabe LSVA. In der Vernehmlassung zur LSVA-Verordnung weist der Regierungsrat darauf hin, dass die Kosten des Schwerverkehrs vor allem im Mittelland anfallen.

Der Regierungsrat hat zum Entwurf des Bundes für eine Schwerverkehrsabgabe-Verordnung Stellung genommen. Von besonderem Interesse ist dabei die vorgeschlagene Verteilung des Anteils der Kantone am Reinertrag der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA. Gemäss LSVA-Gesetz muss der Reinertrag zu einem Drittel als gebundene Ausgabe den Kantonen zugewiesen werden. Bei der Verteilung des Anteils der Kantone sind die besonderen Auswirkungen der Abgabe in Berg- und Randgebieten zu berücksichtigen.

Der Regierungsrat stellt fest, dass die Ertragsanteile für den Vorabzug zu hoch sind und in übertriebenem Masse den Bergkantonen zu Gute kommen sollen, obwohl die Kosten des Schwerverkehrs vor allem im Mittelland anfallen. Deshalb sollen beim Verteilschlüssel auch die abgelegenen Gebiete, wie z.B. der Aargauer Jura und die südlichen Seitentäler, berücksichtigt werden, wie dies im Bundesbeschluss von 1997 zur Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum festgehalten wird. Bei den übrigen Verteilkriterien sollen die hohen externen Kosten in den Ballungsräumen mit einer stärkeren Gewichtung der Strassenlänge und der Bevölkerungszahl berücksichtigt werden.

Kosten voll vergüten!

Der Bund will Beiträge an die Kosten für die Umsetzung eines Konzeptes zur Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen entrichten. Der Beitragssatz soll zwischen 40 und 80 Prozent der Kosten von zusätzlichen Polizeikontrollen betragen. Der Regierungsrat hält die vorgeschlagene Abgeltung für die Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen für ungenügend. Es müssen die vollen Kosten vergütet und Leistungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen abgeschlossen werden.

Der Vollzug der LSVA erfolgt weitgehend durch den Bund. Die Kantone beziehen die pauschalisierten Abgaben und melden dem Bund laufend Fahrzeug- und Halterdaten inklusive Mutationen für die Aktualisierung der Datenbank. Besonders gross wird der Einführungsaufwand im Jahr 2000 sein. Das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau rechnet mit rund 5'000 Stunden. Ins Gewicht fallen vor allem die Datennacherfassung und die Bereinigung der Datenbank für die Fahrzeuge, die der LSVA unterstehen. Im weiteren sind technische Abklärungen vorzunehmen, Emissionscodes zu übernehmen und die Fahrzeugausweise auszutauschen.

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