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Aargau will das Cassis-de-Dijon-Prinzip in der Kantonsverfassung verankern :
Regierungsrat eröffnet das Vernehmlassungsverfahren

Der Regierungsrat schlägt in einem ersten Schritt die Aufnahme des sogenannten Cassis-de-Dijon-Prinzips in der Kantonsverfassung vor. Gleichzeitig soll die Berufsausübungsbewilligung für Volksschullehrkräfte abgeschafft werden. Weitere Liberalisierungen sind bei Gesundheitsberufen, der Ausübung des Wirteberufes sowie der Zulassung des Pfandleihgewerbes vorgesehen.

Der Regierungsrat hat am 1. Juni 2005 die Wachstumsinitiative mit 25 Massnahmen lanciert; eine prominente Massnahme betrifft die Binnenmarktliberalisierung. In einer ersten Phase sollen die kantonalrechtlichen Zutrittsbeschränkungen zum Wirtschaftsmarkt des Kantons Aargau fallen. Danach dürfen die in anderen Kantonen und in der Europäischen Union zugelassenen Produkte, Dienstleistungen und Berufe auch im Kanton Aargau ohne zusätzliche Schranken angeboten bzw. ausgeübt werden (Cassis-de-Dijon-Prinzip). Im Kanton Aargau sollen künftig ausserkantonale und EU-rechtliche Berufsausübungsbewilligungen und Zulassungen von Dienstleistungen und Produkten anerkannt sein. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips die Wettbewerbsfähigkeit der Aargauer Unternehmen interkantonal und international gestärkt werden kann.

Die geplante Verfassungsbestimmung soll einerseits Vorgabe für künftige kantonale Regelungen sein, andererseits wird der Wille des Regierungsrats zu einer liberalen Wirtschaftspolitik unterstrichen. Die Verfassungsbestimmung verpflichtet Regierungsrat und Grossen Rat zu einem den Wettbewerb stärkenden Handeln; es ermöglicht die Ansiedlung von auswärtigen Berufsleuten sowie Dienstleistungsanbietenden und steigert die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Aargau.

Der Regierungsrat hat sämtliche 637 Erlasse der Systematischen Sammlung des Aargauischen Rechts mit ihren rund 12'000 Paragraphen betreffend Produkte- und Dienstleistungszulassungen sowie Berufsausübungsbewilligungen überprüfen lassen. Dabei wurde festgestellt, dass die am stärksten reglementierten Berufe und Dienstleistungen das Gesundheitswesen und den Bildungsbereich betreffen. Das vorliegende Anhörungsverfahren beinhaltet neben der Verfassungsänderung die Änderungen bzw. die Aufhebungen der Zutrittsbeschränkungen für die Lehrpersonen der Volksschule, den Wirteberuf sowie das Pfandleihgewerbe. Im Rahmen der Revision des Gesundheitsgesetzes (Anhörung November 2006) soll auch bei den Berufen und Dienstleistungen im Gesundheitswesen das Cassis-de-Dijon-Prinzip eingeführt werden. Für das Jahr 2008 ist zudem eine umfassende liberale Revision der Notariatsordnung vorgesehen.

Interessierte Personen und Institutionen haben während des Anhörungsverfahrens bis zum 30. September 2006 Gelegenheit, die Anhörungsunterlagen im Internet unter www.ag.ch/vernehmlassungen einzusehen und ihre Bemerkungen mit dem angefügten Fragebogen einzureichen.

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