Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Aargau in der Rehabilitation führend :
Aargauer Rehabilitationskonzept geht in die Vernehmlassung

Um die Rehabilitation sowohl für aargauische wie auch für ausserkantonale Patienten und Patientinnen sicherzustellen, hat das Gesundheitsdepartement ein Rehabilitationskonzept erarbeitet, das alle Rehakliniken im Aargau einschliesst. Das umfassende Konzept geht nun in die Vernehmlassung.

Anknüpfend an die Tradition des beliebten Bäderkantons ist der Aargau heute führend in der Rehabilitationsmedizin. Mit Rehabilitation ist dabei die möglichst vollständige medizinische und soziale Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen gemeint. Das Erlangen von Selbständigkeit im Alltag, eine möglichst hohe Lebensqualität und, soweit möglich und sinnvoll, eine Wiedereingliederung in die Berufswelt stehen dabei im Vordergrund.

Eine öffentlich-rechtliche, zwei rein private und sechs private Kliniken mit teilweisem öffentlichem Leistungsauftrag mit insgesamt 1?050 Betten erfüllen die qualitativen Voraussetzungen zur spezifischen Rehabilitation von Patientinnen und Patienten mit unterschiedlichen Leiden und Krankheitsbildern. Das aargauische Rehabilitationsangebot stellt durch seine ausgewiesene Qualität einen wichtigen Beitrag an das schweizerische Gesundheitswesen dar. Da ein gesamtschweizerisches Rehakonzept fehlt, besteht allerdings die Schwierigkeit, dass im gegenwärtigen Zeitpunkt eine stringente Bedarfsanalyse mit Bezug auf ausserkantonale Patientinnen und Patienten nicht möglich ist. Weil die meisten aargauischen Institutionen im Reha-Bereich auf privatwirtschaftlicher Basis geführt werden, kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Marktsituation in diesem für den Aargau wichtigen Wirtschaftszweig regulierend wirken wird.

Einbezogen in das neue Rehakonzept sind der Umbau der Kliniken Schinznach und Rheinfelden und der Aufbau einer Frührehabilitations-Station für Hirnverletzte im Kantonsspital Aarau. Für die Rehabilitation von Querschnittgelähmten, die im Kanton nicht angeboten wird, stützt sich das Konzept auf ausserkantonale Angebote, speziell in Basel, Nottwil und Zürich ab.

Das umfassende Rehakonzept, das nun in die Vernehmlassung geht, ist ein integrierender Bestandteil der Spitalkonzeption 2005, die 1994 vom Grossen Rat genehmigt wurde. Unter Federführung des Gesundheitsdepartements waren an der Erarbeitung des Rehakonzeptes Vertreterinnen und Vertreter der wichtigsten am Rehabilitationsprozess beteiligten Berufsgruppen und der entsprechenden Institutionen in einem Mitwirkungsverfahren beteiligt.

  • Staatskanzlei