Aargau auch in Zukunft Energiekanton
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Standortbestimmung des Regierungsrates zur Kernenergie und zu den Auswirkungen auf den Kanton
Der Regierungsrat hat nach der Havarie in Fukushima eine Standortbestimmung zur Kernenergie und zu den Auswirkungen auf den Aargau vorgenommen. Er unterstützt den Entscheid von Bundesrat und Nationalrat, die Stromversorgung der Schweiz ohne Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke sicherzustellen. Der Regierungsrat will die neue Energiepolitik mit gezielten Massnahmen in den Bereichen Clean- und Hightech aktiv mitgestalten.
Der Regierungsrat hat sich bei der Entwicklung seiner energiepolitischen Strategie seit längerem mit verschiedenen Szenarien befasst. 2007 initiierte der Kanton Aargau den "Energie Trialog Schweiz", der das Potenzial von Energieeffizienz, erneuerbaren Energien und Massnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstosses aufzeigt. Dabei sind auch Optionen ohne Kernenergie geprüft und deren Konsequenzen abgeschätzt worden. Diese Überlegungen wurden nach der Katastrophe von Japan intensiviert und lieferten die Grundlage für die Standortbestimmung Kernenergie.
Der Entscheid von Bundesrat und Nationalrat, auf den Ersatz von Kernkraftwerken zu verzichten, ist eine wichtige energiepolitische Weichenstellung. Die Stromversorgung der Schweiz muss langfristig auf Technologien abgestützt sein, die von der Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert werden. Der Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke ist nicht mehr mehrheitsfähig. Hinzu kommen langwierige Bewilligungsverfahren mit diversen Einsprachemöglichkeiten. Ein zeitgerechter Ersatz ist damit nicht sichergestellt. Die Schweiz ist darauf angewiesen, eine Strategie mit wesentlich weniger Kernenergie zu entwickeln. Aus Sicht des Regierungsrates ist es deshalb - unabhängig von der Einschätzung der Sicherheitsrisiken - nicht zu verantworten, die Stromversorgung langfristig auf den Ersatz der heutigen Kernenergieanlagen abzustützen.
Mit der Stromversorgungsstrategie des Bundesrats sind Chancen und Risiken verbunden. Der Verzicht auf den Ersatz der heutigen Kernkraftwerke erfordert schnelle und konsequente Entscheidungen. Sonst besteht das Risiko, dass durch eine jahrelange Diskussion über allfällige neue Kernkraftwerke Chancen nicht genutzt werden können. Der Bundesrat hat richtigerweise rasch Grundsatzentscheide zu seiner künftigen Stromversorgungsstrategie getroffen.
Die Nutzung der Kernenergie wird sich in zahlreichen Staaten weiter entwickeln. Es ist denkbar, dass dereinst neue Generationen von Kernenergieanlagen mit neuen Sicherheitsstandards zur Verfügung stehen. Der Regierungsrat lehnt - vor dem Hintergrund möglicher technologischer Fortschritte in ferner Zukunft deshalb ein gesetzliches Verbot der nuklearen Technologie ab.
Es ist für den Regierungsrat wichtig, dass alle Konsequenzen der neuen Stromversorgungsstrategie des Bundes aufgezeigt werden. Erst dann sind abschliessende Aussagen zu Auswirkungen und Massnahmen möglich. Der Regierungsrat gibt aus diesem Grund eine vorläufige Stellungnahme ab - im Bewusstsein, dass noch viele Fragen zu klären und zu konkretisieren sind. Der Regierungsrat orientiert sich bei seiner Bewertung an den eigenen Erkenntnissen aus der Havarie von Japan sowie an der kantonalen Energie- und Klimastrategie. Oberstes Ziel ist die Gewährleistung der Betriebssicherheit der heutigen Kernkraftwerke bis zum Zeitpunkt einer Stilllegung.
Eine sichere Stromversorgung ist für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung unseres Landes von zentraler Bedeutung. Der Regierungsrat verlangt vom Bundesrat, zusammen mit den Kantonen einen Masterplan "Stromversorgung" auszuarbeiten, der die Stromversorgung beim Wegfall der bestehenden Kernkraftwerke sicherstellt. Der Regierungsrat wird den 2006 erstellten Planungsbericht Energie Aargau überarbeiten und dabei die Erkenntnisse aus der Standortbestimmung Kernenergie einfliessen lassen.
Die heutigen Kernkraftwerke sind aus Sicherheits- und Unterhaltsgründen regelmässig nachzurüsten. Für den Regierungsrat ist eine hohe Betriebssicherheit vorrangiges Ziel. Dieses darf nicht durch wirtschaftliche Überlegungen in Frage gestellt werden. Eine Stilllegung bestehender Kernkraftwerke soll deshalb nicht aufgrund des Kriteriums Betriebsdauer (zum Beispiel 50 Jahre) erfolgen, sondern auf der Basis der Beurteilung der konkreten Sicherheitsstandards und des Life-Cycle der Nachrüstungen.
Die schrittweise Stilllegung der Kernkraftwerke führt zum Wegfall von Arbeitsplätzen. Durch die Förderung von erneuerbarer Energien und Energieeffizienz kann jedoch auch mit positiven Effekten für die Wirtschaftsentwicklung und die Arbeitsplätze im Kanton gerechnet werden. Durch den Verzicht auf den Ersatz von Kernkraftwerken sind für den Aargau grosse Auswirkungen absehbar. Der Regierungsrat erwartet, dass der Bund den Kanton Aargau bei der regionalen Umsetzung des Cleantech-Masterplans und der Innovations- und Forschungspolitik gezielt und vorrangig berücksichtigt.
Der Regierungsrat hat in den vergangenen Monaten verschiedene Instrumente zur Wirtschaftsförderung entwickelt. Sie ermöglichen es, die Veränderungen im Energiebereich aktiv mitzugestalten. Er wird in Kürze über ein Massnahmenpaket in den Bereichen Clean- und Hightech informieren. Der Regierungsrat wird damit auch regionale Akzente setzen können.
Die Stromversorgungsstrategie des Bundes erfordert gesetzgeberische Anpassungen mit neuen Vorschriften bis hin zu Eingriffen in die Eigentumsfreiheit. Die Kantone werden weitere Verschärfungen bezüglich Energieeffizienz und erneuerbarer Energien umsetzen müssen. Das neue kantonale Energiegesetz bietet die entsprechende Grundlage dazu. Ein Zuwarten mit der Verabschiedung bis zum Erlass eines neuen eidgenössischen Energiegesetzes, das frühestens um 2014 rechtskräftig werden könnte, ist weder sinnvoll noch notwendig.
Der Regierungsrat will die energiepolitischen Veränderungen im Interesse des Kantons aktiv mitgestalten. Der Aargau wird seine Verantwortung als Energiekanton der Schweiz auch unter den neuen Vorzeichen wahrnehmen.
Den Bericht Standortbestimmung Kernenergie finden Sie auf: Standortbestimmung Kernenergie