Aargau als Standort für zwei neue Gerichte des Bundes
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Dem Bund vier Grundstücke offeriert
Der Regierungsrat ist am Sitz des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesstrafgerichts interessiert. Der Aargau bietet beste Voraussetzungen als Standort für die beiden Gerichte. Die offerierten Grundstücke liegen in den Gemeinden Aarau, Baden, Brugg-Windisch und Lenzburg.
Der Aargauer Regierungsrat hat dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine Offerte mit Grundstücken in den Standortgemeinden Aarau (Lindenhofareal), Baden (Bahnhofareal - Südhaus), Brugg-Windisch (Markthalle) und Lenzburg (Posterweiterung) unterbreitet. Bei Bedarf sind in den fünf Standortgemeinden weitere geeignete Grundstücke vorhanden.
Die zwei neuen Gerichtsbehörden (Vorinstanzen des Bundesgerichts) sind im Rahmen der Justizreform auf Bundesebene vorgesehen: das Bundesverwaltungsgericht für die Beurteilung von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten und das Bundesstrafgericht für die erstinstanzliche Beurteilung von Straffällen, die das Gesetz der Gerichtsbarkeit des Bundes zuweist.
Die beiden neuen Gerichte sollen nicht im Raum Bern angesiedelt werden, um der wünschbaren Distanz der unabhängigen Justizbehörden zur Bundesverwaltung Nachdruck zu verleihen.