Aarau: Seniorin Opfer eines Tötungsdelikts (Nachtrag)
Der Beschuldigte, welcher im Verdacht steht die 81-jährige Frau in Aarau getötet zu haben, konnte ein erstes Mal befragt werden. Die Staatsanwaltschaft wird beim Zwangsmassnahmengericht Untersuchungshaft beantragen.
Gestern Nachmittag konnte der 27-jährige Schweizer ein erstes Mal zur Sache befragt werden. Ein Geständnis liegt jedoch auch nach dieser ersten Einvernahme nicht vor.
Beim 27-jährigen handelt sich um den Enkel des Opfers. Aufgrund erster Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte psychische Probleme hat.
Antrag auf Untersuchungshaft
Gestützt auf die bis anhin gesicherten Beweise wird die Staatsanwaltschaft heute beim Zwangsmassnahmengericht drei Monate Untersuchungshaft beantragen. Geltend gemacht werden insbesondere die Haftgründe der Verdunkelungs- wie auch der Ausführungsgefahr.
Auswertung von Beweismaterial
Gestützt auf die bis anhin getätigten Untersuchungen ist davon auszugehen, dass das Opfer durch spitze Gewalt getötet wurde. Das Ergebnis der beim Institut für Rechtsmedizin (IRM) in Auftrag gegebenen Obduktion des Opfers ist jedoch noch ausstehend.
Die Kantonspolizei Aargau wird nun in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft das bis anhin gesicherte Beweismaterial auswerten und weitere Einvernahmen durchführen.
Hintergründe noch unklar
Die Umstände und Hintergründe der Tat sind nach wie vor nicht vollständig geklärt und deshalb Gegenstand von laufenden Untersuchungen. Die Staatsanwaltschaft wird zum gegebenen Zeitpunkt aktiv über den Stand und den weiteren Verlauf der Untersuchung informieren.