A1-Lärmschutz Neuenhof: Ab 12. Juli wird es eng!
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Verschiebung von Fahrspuren - Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h
Von Mitte Juli 2001 bis April 2002 erhält die heutige Fahrrichtung Zürich im Abschnitt Neuenhof das Lärmschutz-Dach. Der ganze Verkehr muss deshalb auf der anderen Autobahnhälfte zirkulieren. Die Spuren sind schmal, deshalb wird die Geschwindigkeit in beiden Richtungen auf 60 km/h signalisiert.
Seit Juli 2000 laufen die Hauptarbeiten der Lärmüberdeckung Neuenhof. Die Mittelwand und die Seitenwände sind gebaut. Im Juli beginnt der Bau der ersten Hälfte der Überdachung. Der Verkehr Richtung Zürich muss deshalb zwischen Baregg und Limmat über den Mittelstreifen auf das heutige Trassee Richtung Bern umgeleitet werden. Gleichzeitig mit der Erstellung der Überdachung in Neuenhof wird die vorgelagerte A1-Brücke über die Kantonstrasse Neuenhof - Baden neu gebaut, die Waldwegunterführung bei der Industriezone Klosterrüti verlängert und das Trassee mit der Entwässerung erneuert.
Die schmalen Fahrspuren, die provisorische Mittelleitplanke, die Ein- und Ausfahrten zu den verschiedenen Baustellen sowie die verkürzten A1-Einfahrten in Richtung Zürich und Bern lassen in beiden Richtungen nur Tempo 60 km/h zu. Es ist leider nicht zu vermeiden, dass sich die Verkehrs- und Stausituation dadurch in beiden Fahrrichtungen verschlechtern wird.
Wer kann, weicht den Stauzeiten am Baregg aus oder wählt eine Alternative. Seit dem Fahrplanwechsel der SBB verkehren mehr Schnellzüge nach Zürich oder Zürich Flughafen. Park+Rail - Parkplätze an Bahnhöfen erlauben ein einfaches Umsteigen auf den Zug. Park+Pool - Parkplätze helfen mit, Fahrgemeinschaften zu bilden. Interessierte finden Informationen zu diesen Parkplätzen im Kanton Aargau westlich des Baregg auf www.baregg.ch.