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841 Goldmillionen für den Schuldenabbau :
Gesetz über die Finanzierung der Sonderlasten tritt in Kraft

Der Kanton Aargau verwendet seinen Anteil am Verkaufserlös des überschüssigen Nationalbankgoldes von 841 Mio. Franken zum Schuldenabbau. Das Gesetz über die Finanzierung der Sonderlasten tritt am 31. Dezember 2005 in Kraft.

Das am 16. August 2005 vom Grossen Rat verabschiedete Gesetz über die Finanzierung der Sonderlasten (G Sonderlasten) sieht die zweckgebundene Verwendung des Nationalbankgoldes zum Schuldenabbau vor. Damit werden unter anderem die Schulden aus der Überführung der Personalvorsorge der Lehrpersonen in die Aargauische Pensionskasse (APK) im Umfang von 964 Mio. Franken weitgehend abgetragen.

Die Referendumsfrist (19. September bis 19. Dezember 2005) für das G Sonderlasten blieb unbenutzt. Damit kann das G Sonderlasten termingerecht auf den 31. Dezember 2005 mit Rückwirkung auf Anfang 2005 in Kraft treten.

Durch das in Rekordzeit verabschiedete Gesetz ist die Verwendung des Nationalbankgoldes im Kanton Aargau abschliessend gesetzlich geregelt. Der Ertrag wird somit im Rechnungsjahr 2005 verbucht und reduziert die Pro-Kopf-Verschuldung im Kanton Aargau um rund 1'500 Franken.

  • Departement Finanzen und Ressourcen