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40-Tonnen-Transporte im Binnenverkehr :
Grundzuteilung von 4'599 Tageskarten

Dem Kanton Aargau stehen 2001 und 2002 je 4'599 und in den folgenden zwei Jahren je 6'132 Tageskarten für 40-Tonnen-Transporte im Binnenverkehr zu. Das Strassenverkehrsamt hat die Grundzuteilung noch im alten Jahr vorgenommen.

Gemäss dem Landverkehrsabkommen mit der EU wird die Schweiz die Gewichtslimite für Strassentransporte erhöhen und dem europäischen Standard anpassen. Ab 1. Januar 2001 gilt ein höchstzulässiges Gesamtzuggewicht von neu 34 Tonnen und ab 1. Januar 2005 ein solches von 40 Tonnen. Während einer Übergangszeit von 4 Jahren wird eine limitierte Anzahl von Transporten mit maximal 40 Tonnen Betriebsgewicht zugelassen. Für den gesamtschweizerischen Binnenverkehr stehen in den Jahren 2001 und 2002 je 150'000 und in den folgenden beiden Jahren je 200'000 Kontingente zur Verfügung. Der Anteil des Kantons Aargau beträgt in den ersten beiden Jahren je 13'798 und in den folgenden zwei Jahren je 18'397 Kontingente. Eine Tageskarte entspricht 3 Kontingenten und berechtigt zu einer oder mehreren innerhalb des schweizerischen Gebietes an einem bestimmten Tag mit einem bestimmten Fahrzeug durchgeführten Fahrten.

Das Strassenverkehrsamt hat die Grundzuteilung noch im alten Jahr vorgenommen. Alle Halterinnen und Halter von immatrikulierten schweren Motorwagen mit einem zulässigen Gesamtzuggewicht von über 34 Tonnen haben Anspruch auf Tageskarten. Die berechnete Grundzuteilung ist allen Fahrzeughalterinnen und -haltern mitgeteilt worden. Die zugeteilten Tageskarten verfallen und werden frei, wenn die Fahrzeughalterinnen und -halter bis zum 30. Juni 2001 kein Gesuch um Erteilung von Tageskarten einreichen. Die freien Tageskarten werden im Rahmen von Sonderzuteilungen ab 1. Juli abgegeben. Massgebend ist dann die Reihenfolge der Anmeldungen.

  • Staatskanzlei