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40-jähriges Strassengesetz soll aktualisiert werden :
Vernehmlassung für Revision gestartet

Das heute gültige Strassengesetz soll teilweise revidiert werden. Im Wesentlichen geht es darum, dieses Gesetz an die aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen und für künftige Entwicklungen "fit" zu machen. Zudem soll die Motorfahrzeugabgabe ökologisiert werden. Der Regierungsrat schlägt Änderungen bei der Strassenrechnung, den Gemeindebeiträgen und bei der Motorfahrzeugabgabe vor.

Seit Inkrafttreten des "Gesetzes über die National- und Kantonsstrassen und ihre Finanzierung (Strassengesetz)" im Jahr 1970 haben sich das Strassenwesen im Aargau und seine Finanzierung stark verändert. Moderne Fahrzeugtechnologien, stetig zunehmender Verkehr mit regelmässiger Staubildung und knapper werdende Finanzen für Infrastrukturprojekte bedingen gesetzliche Anpassungen, damit die gute Erreichbarkeit, welche ein wesentlicher Standortvorteil des Aargaus ist, erhalten bleibt.

Gemäss der kantonalen Verkehrsstrategie müssen der öffentliche Verkehr mit Angebot und Infrastruktur sowie die Strasseninfrastruktur gemeinsam weiter ausgebaut werden, um den Mobilitätsanforderungen entsprechen zu können. Eine einseitige Strategie kann den heutigen Verkehrsproblemen auf Schiene und Strasse in keiner Weise mehr gerecht werden. Deshalb revidiert der Regierungsrat nun das Strassengesetz.

Geplante Neuerungen

Der Regierungsrat hat die Revision in die drei inhaltlich getrennten Vorlagen Änderungen Strassenrechnung, Anpassung Gemeindebeiträge und weitere Bereiche sowie die Ökologisierung Motorfahrzeugabgabe aufgeteilt. Die bereits heute gültige "Spezialfinanzierung Strassenrechnung" mit Zweckbindung für Strasseninfrastrukturprojekte wird beibehalten. Sie muss aber an die veränderten Rahmenbedingungen des Bundes angepasst und mit den notwendigen Instrumenten und Finanzierungsmöglichkeiten erweitert werden, um künftige Grossprojekte finanzieren zu können. Voraussetzung dazu ist, dass die Grundfinanzierung durch die Motorfahrzeugabgabe für Personen- und Lieferwagen sowie Motorräder um 20 Prozent erhöht werden soll. Damit können die hohen Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur besser erfüllt und die notwendigen Investitionen einigermassen zeitgerecht ausgelöst werden. Zur Steuerung der Investitionen durch den Grossen Rat soll analog dem "Mehrjahresprogramm öffentlicher Verkehr" ein "Mehrjahresprogramm Strasse" mit einem langfristigen Planungshorizont eingeführt werden.

An den Ausbau und den Unterhalt der Innerortsstrecken von Kantonsstrassen leisten die Gemeinden heute abgestuft nach ihrer Finanzkraft Beiträge zwischen 31 und 60 Prozent. Im Nachgang zur Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden wird der Satz für die Gemeindebeiträge neu auf grundsätzlich 50 Prozent festgesetzt; bei hohem Durchgangsverkehr wird er bis auf 35 Prozent reduziert. Zusätzlich werden die Abgrenzung der Innerortsstrecken, der Ausbaustandard von Kantonsstrassen und die Beiträge an Umfahrungen und Verkehrsmanagementsysteme neu geregelt.

Der Grosse Rat hat mit den beiden Planungsberichten energieAARGAU und mobilitätAARGAU sowie mit diversen parlamentarischen Vorstössen verlangt, dass die Motorfahrzeugabgabe nach ökologischen Kriterien ausgerichtet werden muss. Neu soll deshalb die Besteuerung von Personen- und Lieferwagen nicht mehr nach Steuer-PS sondern nach dem Energieverbrauch (Variante A) oder der Leistung (Variante B) abgestuft werden. Für Neuwagen wird zusätzlich ein Bonus-Malus-System vorgeschlagen. Die Abgabentarife für Motorräder werden nach den gleichen Kriterien umgestaltet. Unter www.ag.ch/tiefbau > Projekte & Baustellen > Teilrevision Strassengesetz können die zu erwartenden jährlichen Abgaben online ermittelt werden. Aufgrund der höheren Besteuerung von energiefressenden Fahrzeugen ergibt sich ein Mehrertrag von rund 20 Millionen Franken; energieeffiziente Fahrzeuge profitieren von der revidierten Motorfahrzeugabgabe.

Keine Änderung erfolgt bei der Besteuerung von Lastwagen und Anhänger, da mit der Schwerverkehrsabgabe die ökologischen Kriterien bereits berücksichtigt sind. Hingegen sollen die LKW, die den höchsten EURO-Anforderungen genügen, einen Rabatt geltend machen können. Auch die Tarife von landwirtschaftlichen Fahrzeugen bleiben unverändert. Zudem sollen die Abgabesätze periodisch an die Teuerung und an die technologische Entwicklung des Fahrzeugbestandes im Aargau angepasst werden.

Der Regierungsrat gibt den Gesetzesentwurf bis am 22. September 2009 in die Vernehmlassung. Es ist beabsichtigt, dass die Änderungen des Strassengesetzes am 1. Januar 2011 in Kraft treten sollen.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt