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31,6 Millionen Franken an 94 Gemeinden :
Finanzausgleich 1999

Jeweils zur Jahresmitte stehen die Finanzausgleichsbeiträge für das kommende Jahr fest. 1999 erhalten 94 finanzschwache Gemeinden insgesamt 31,6 Millionen Franken.

Am Donnerstag, 25. Juni 1998, erhalten 94 Gemeinden vom Chef des Departementes des Innern, Regierungsrat Silvio Bircher, schriftlich den ihnen für 1999 zukommenden Finanzausgleichsbeitrag mitgeteilt. Die Auszahlungssumme beträgt 31,6 Millionen Franken. 1998 erhalten 100 Gemeinden insgesamt 36,1 Millionen Franken direkten Finanzausgleich. Regierungsrat Bircher weist in seinem Brief an die Gemeinden auf die erfreuliche Tatsache hin, dass nach 1997 und 1998 auch für 1999 keine lineare Kürzung der errechneten Ausgleichsbeiträge nötig wurde. Gemäss Finanzausgleichsgesetzgebung erhalten von den 232 aargauischen Gemeinden für das Jahr 1999 jene einen direkten Finanzausgleichsbeitrag, welche in den Jahren 1998 und 1999 einen Gemeindesteuerfuss aufweisen, der mindestens 10 % über dem Kantonsmittel von 113 % liegt. Zusätzlich muss bei diesen Gemeinden der Finanzbedarf grösser sein als die Ertragskraft.

Das Departement des Innern veröffentlicht seit einigen Jahren die Liste der finanzausgleichsberechtigten Gemeinden mit den zugesprochenen Beiträgen. Laut Regierungsrat Silvio Bircher schafft dies gesamtkantonal einen bestmöglichen Überblick und Transparenz, was offensichtlich von den Gemeinden begrüsst wird.

Uneinheitliche Verteilung in den Bezirken

Die Beiträge an die 94 Gemeinden verteilen sich unterschiedlich auf die 11 Bezirke :

Bezirk Betrag Anzahl Gemeinden
Aarau 0,5 Mio. >1
Baden 0,7 Mio. 3
Bremgarten 1,7 Mio. 7
Brugg 4,1 Mio. 15
Kulm 3,9 Mio. 8
Laufenburg 6,5 Mio. 16
Lenzburg 0,2 Mio. 2
Muri 4,8 Mio. 14
Rheinfelden 1,6 Mio. 5
Zofingen 3,9 Mio. 11
Zurzach 3,7 Mio. 12

Im Vergleich mit 1998 werden 1999 folgende Gemeinden keinen direkten Finanzausgleichsbeitrag mehr erhalten: Aarburg, Ammerswil, Auw, Hallwil, Hendschiken, Holderbank, Rottenschwil, Rüfenach, Scherz, Tägerig und Wegenstetten. Folgende Gemeinden werden 1999 neu oder erneut einen direkten Finanzausgleichsbeitrag erhalten: Abtwil, Baldingen, Menziken, Mühlethal und Stetten.

Gemeinden leisten auch Beiträge

Die Einnahmen für den Finanzausgleich stammen einerseits aus einem zweckgebundenen Staatssteuerzuschlag (1998: 2 %), anderseits aus Beiträgen finanzstarker Gemeinden. 34 Gemeinden (im Vorjahr waren es 32) erhalten deshalb ebenfalls am Donnerstag einen Brief mit der Mitteilung, welchen Beitrag sie 1999 für den Finanzausgleich zu leisten haben. Die sogenannten horizontalen Finanzausgleichsbeiträge belaufen sich auf insgesamt 8,1 Millionen Franken (1998: 7,9 Mio.). Diese als finanzstark zu bezeichnenden Gemeinden weisen alle einen Steuerfuss auf, welcher 5 oder mehr Steuerprozente unter dem Kantonsmittel von 113 % liegt.

Zur Entwicklung des Finanzausgleichs im Rückblick der letzten Jahre hält Regierungsrat Silvio Bircher fest, dass zu Beginn der 90er Jahre der stark erhöhte Finanzbedarf der Gemeinden zu einer vermehrten Inanspruchnahme des Finanzausgleichs führte. Seit 1993 haben sich die Finanzausgleichsbeiträge wie folgt entwickelt:

1993 24,8 Mio.
1994 33,1 Mio.
1995 35,5 Mio.
1996 41,5 Mio.
1997 41,3 Mio.
1998 36,1 Mio.
1999 31,6 Mio.

Nach nötig gewordenen linearen Kürzungen für die Jahre 1994 bis 1996 können die Ausgleichsbeiträge nun bereits zum dritten Mal wieder vollumfänglich ausgerichtet werden. Eingeleitete Sparmassnahmen und eine vermehrte Zurückhaltung im Investitionsbereich haben bei den finanzschwachen Gemeinden Wirkung erzielt. Nach Spitzenwerten in den Jahren 1996 und 1997 bildete sich der Ausgleichsanspruch für 1998 erstmals wieder deutlich zurück. Die Auszahlungssumme von 31,6 Millionen Franken für das Jahr 1999 liege wieder auf einer normalen Höhe, erklärt Regierungsrat Silvio Bircher den neuen Finanzausgleichsbetrag.

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