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3. Paket Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden :
Botschaft für 2. Beratung verabschiedet

Der Grosse Rat hat das 3. Paket am 31. August 2004 in erster Lesung mit grosser Mehrheit beschlossen. Nun legt der Regierungsrat dem Grossen Rat das 3. Paket mit wenigen Änderungen zur zweiten Beratung vor. Das Reformvorhaben Sonderschulung und Heime soll aus dem 3. Paket gestrichen werden. Gestützt auf einen Prüfungsauftrag beantragt der Regierungsrat zudem eine erweiterte Unterstützung von Gemeindezusammenschlüssen in strukturschwachen Regionen.

Der Regierungsrat will den Gemeindeanteil am Personalaufwand der Volksschulen und Kindergärten auch längerfristig nicht über die gesetzlich begrenzten 35 % steigen lassen. Dementsprechend hat er das Reformvorhaben Sonderschulung und Heime aufgrund der zu erwartenden Kostendynamik in diesem Bereich aus dem 3. Paket gestrichen. Die Beseitigung des indirekten Finanzausgleichs soll mit dem neuen Betreuungsgesetz erfolgen. Ohne Sonderschulung und Heime ist die Kostenneutralität der Aufgabenteilung im Jahr 2006 bei einer Gemeindebeteiligung von 28.9 % gegeben.

Kantonalisierung erhöht APK-Unterdeckung

Die Kantonalisierung des Schulpsychologischen Dienstes, der künftigen Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf (heute Berufsberatung) und die geplante Entlöhnung der Kindergartenlehrpersonen durch den Kanton können dazu führen, dass die Unterdeckung der Aargauischen Pensionskasse wächst. Die Gemeinden können neu verpflichtet werden, sich an den Kosten einer allfälligen Ausfinanzierung dieser Unterdeckung zu beteiligen. Die Gemeinden haben aber nur Kosten zu tragen, die vor dem Übergang des Personals zum Kanton entstanden sind.

Übergangsregelungen

Die Belastung der Gemeinden soll für eine Übergangsfrist von mindestens vier Jahren bei fünf Steuerprozenten limitiert sein. Eine entsprechende Übergangsregelung wurde bereits in der ersten Lesung beschlossen. Zahlreiche Gemeinden profitieren von den Entflechtungen und den Neuerungen beim Finanzausgleich. Neu sollen die Gewinne in den Finanzausgleichsfonds fliessen, die zehn und nicht bereits fünf Steuerprozente übersteigen. Die Gewinne sollen den Gemeinden möglichst nicht vorenthalten werden und auch nicht zu einer neuen Einnahmenquelle des Finanzausgleichsfonds führen.

Unterstützung von Gemeindezusammenschlüssen

Aufgrund eines Prüfungsauftrags schlägt der Regierungsrat vor, Gemeindezusammenschlüsse in strukturschwachen Regionen wirkungsvoller unterstützen zu können. So soll die Verschuldung der zusammenschlusswilligen Gemeinden bis 25 Prozent unter das Verschuldungsniveau der am wenigsten verschuldeten Gemeinde gesenkt werden können. Damit erhalten die Gemeinden eine echte Entwicklungsperspektive. Die Zusammenschlussprojekte sollen nicht durch hohe Verschuldungen einzelner Gemeinden behindert werden.

Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtwirkungen sind erstmals auf der Basis von drei Jahren (Rechnungsjahre 2001, 2002 und 2003) dargestellt. Die finanziellen Auswirkungen bewegen sich beim Gros der Gemeinden (186) innerhalb der Bandbreite von plus/minus fünf Steuerprozenten. Im Umfang von sechs und mehr Steuerprozenten werden 32 Gemeinden entlastet. Die Belastung zwischen sechs und zwölf Steuerprozenten bei 13 Gemeinden wird während einer Übergangsfrist von mindestens vier Jahren ausgeglichen.

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