3. Paket Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden
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Start der Vernehmlassung
Das 3. Paket umfasst gewichtige Reformvorhaben zur Entflechtung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden sowie zur Neuregelung von Verbundaufgaben. Zudem gehen zwei Varianten für einen neuen Finanz- und Lastenausgleich in die Vernehmlassung, die bis Ende September 2003 läuft.
Nach wie vor gelten die im 1. Paket festgelegten Ziele und Grundsätze des Projekts: Die Aufgaben von Kanton und Gemeinden sollen im Hinblick auf eine wirksamere und effizientere Erfüllung neu zugeordnet werden. Die Aufgabenverschiebung hat für Kanton und Gemeinden insgesamt kostenneutral zu erfolgen. Auch für die einzelnen Gemeinden soll eine annähernde Kostenneutralität erreicht werden.
Der Regierungsrat schickt 13 Reformvorhaben in die Vernehmlassung. Bei den Vorhaben im Bildungsbereich geht es um die Kantonalisierung des Schulpsychologischen Dienst, der Berufsberatung und der Berufsschulen. Zudem übernimmt der Kanton die Restkosten von Sonderschulung und Heimen sowie die bisherigen Gemeindebeiträge an AHV/IV-Leistungen. Im Gegenzug beteiligen sich die Gemeinden am Personalaufwand im Bereich Volksschule und Kindergarten. Die Gemeinden haben in dieser Verbundaufgabe wichtige Steuerungsmöglichkeiten, die sich auf den Personalaufwand auswirken. Dieser wird aber bisher voll vom Kanton getragen.
In der Sozialhilfe übernehmen die Gemeinden nach der Entscheidungsverantwortung auch die volle Finanzverantwortung. Abgeschafft werden die kantonalen Beiträge an den Bau von Altersheimen. Hingegen wird die Suchtprävention dem Kanton übertragen. Er übernimmt auch die Vollzugskosten strafrechtlicher Massnahmen. Neu geregelt wird die Verbundaufgabe Bau, Unterhalt und Betrieb von Kantonsstrassen und Radrouten.
Flankierend schlägt der Regierungsrat weitere gemeindeorganisatorische Massnahmen vor. Er regelt die Einführung von WOV in den Gemeinden sowie die kantonale Mitwirkung am Benchmarking der Gemeinden. Des weiteren wird der indirekte Finanzausgleich abgeschafft.
Die Aufgabenverschiebung in der Höhe von gegen 450 Millionen Franken bedingt eine Revision des Finanzausgleichs, damit die Auswirkungen auch für die einzelnen Gemeinden annähernd kostenneutral sind. Dabei sollen auch Hemmnisse für Gemeindezusammenschlüsse beseitigt werden. Der Regierungsrat stellt zwei Varianten für den neuen Finanz- und Lastenausgleich zur Diskussion.
Vernehmlassungsunterlagen ab 22. Mai 2003 auf:
www.ag.ch/gemeindeabteilung