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3. Paket Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden :
Botschaft für 14 Reformen verabschiedet

Der Regierungsrat beantragt zehn weitere Reformvorhaben zur Entflechtung und Neuregelung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden. Flankierend werden vier gemeindeorganisatorische Massnahmen vorgeschlagen: u.a. sollen neue Bestimmungen beim Finanzausgleich Gemeindezusammenschlüsse unterstützen.

Der Regierungsrat hat die Botschaft zum 3. Paket Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Obwohl ein Grossteil der vorgeschlagenen Reformen in der Vernehmlassung positiv aufgenommen wurde, lehnten die Gemeinden das Paket in der Gesamtwürdigung ab. Sie hielten die Kostenneutralität zwischen den Gemeinden für ungenügend und beklagten die zunehmende Verschärfung der Rahmenbedingungen für die Gemeinden. Optimierung nach VernehmlassungDie paritätisch zusammengesetzte Projektorganisation hat das 3. Paket aufgrund der Vernehmlassung überarbeitet und optimiert. Auf einzelne der ursprünglich angestrebten Reformvorhaben wurde verzichtet. So bleibt der indirekte Finanzausgleich für die Kosten der Grundversorgung in den Spitälern bestehen. Die Sozialhilfe geht nicht an die Gemeinden über, und die Finanzierung der Kantonsstrassen innerorts bleibt unverändert als Verbundaufgabe bestehen.

Reformen bei AHV/IV, Bildung und Gesundheit

Neu übernimmt der Kanton alle AHV/IV-Grund-leistungen und -Ergänzungsleistungen. Im Gegenzug beteiligen sich die Gemeinden bis maximal 35 % an den Personalkosten der Volksschule. Die Kindergartenlehrpersonen werden neu vom Kanton besoldet. Die Gemeinden beteiligen sich an diesen Kosten wie bei den Volksschullehrpersonen. Der Schulpsychologische Dienst, die Berufsberatung, die Suchtprävention und Suchtberatung werden zu kantonalen Aufgaben, die vom Kanton oder mittels Leistungsverträgen durch Dritte erfüllt werden können. Abgeschafft wird die Subventionierung von Altersheimbauten durch den Kanton.

Finanzielle Auswirkungen

Mit dem 1. und 2. Paket wurden Aufgaben in der Höhe von 23 Mio. Franken verschoben. Das 3. Paket umfasst Aufgaben in einem Betrag von 288 Mio. Franken.Teil des 3. Pakets bildet auch eine Revision des Finanzausgleichs. Übergangsrecht limitiert die aus der Aufgabenteilung resultierenden Mehrbelastungen und auch die Gewinne der Gemeinden für 4 Jahre bei 5 Steuerprozenten. Der Grosse Rat kann das Übergangsrecht um 4 Jahre verlängern.

Unterstützung von Gemeindezusammenschlüssen

Neue Bestimmungen sollen Gemeindezusammenschlüsse unterstützen. Der Regierungsrat kann die Verschuldung zusammenschlusswilliger Gemeinden zulasten des Finanzausgleichsfonds reduzieren, damit die finanzstärkere Gemeinde keine Nachteile in Kauf nehmen muss.

WOV und Benchmarking

Die Änderung des Gemeindegesetzes erlaubt es den Gemeinden, die Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WOV) dauerhaft einzuführen. Zur Zeit sind nur befristete Versuche möglich. Zudem soll der Kanton das bereits von den Gemeinden lancierte Benchmarking (Leistungsvergleich) kommunaler Dienstleistungen unterstützen können.

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