228 Kandidierende für die 15 Aargauer Nationalratssitze
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17 Listen fristgerecht eingereicht
Bis Montag, 2. August 1999, 16.00 Uhr sind für die Nationalratswahlen vom 24. Oktober 1999 17 Wahlvorschläge mit 81 Kandidatinnen und 147 Kandidaten fristgerecht eingereicht worden. Der Frauenanteil beträgt 35.53 Prozent (1995: 38.5 Prozent).
Jeder Wahlvorschlag muss von 200 Stimmberechtigten unterzeichnet werden. Die bereinigten Wahlvorschläge werden nach der Verordnung über die Wahl des Nationalrats mit arabischen Ziffern nummeriert. Dabei erfolgt die Nummerierung der Listen entsprechend der Wähler- und Wählerinnenstärke bei der letzten Nationalratswahl. Die Liste, auf die 1995 die höchste Stimmenzahl entfiel, erhält die Nummer 1. Wird eine Liste gleichen Namens nach Geschlecht, Flügel einer Gruppierung, Region oder Alter aufgeteilt, so erhalten die Teillisten die gleiche Ordnungsnummer und werden zusätzlich durch einen kleinen Buchstaben gekennzeichnet. Die Stammliste erhält stets den Buchstaben a.
Von den folgenden Parteien sind Listen eingereicht worden:
01a SVP - Schweizerische Volkspartei des Kantons Aargau 15 (3)
01b Junge SVP 15 (3)
02a Sozialdemokratische Partei und Gewerkschaften 15 (9)
02b Sozialdemokratische Partei und Gewerkschaften - JUSO Aargau 15 (8)
03 Freisinnig-demokratische Volkspartei des Kantons Aargau 15 (5)
04a CVP Aargau 15 (4)
04b Junge CVP Aargau 15 (6)
05 Freiheits-Partei (FPS) - Die Auto-Partei 15 (4)
06a Grüne 15 (8)
06b Junge Grüne 15 (7)
07 Schweizer Demokraten 15 (4)
08a Landesring - Liste der Unabhängigen 12 (9)
08b Landesring - Liste der Unbequemen 7 (1)
09a Evangelische Volkspartei 15 (5)
09b Evangelische Volkspartei - Junge Liste 13 (2)
10EDU - Eidgenössisch-Demokratische Union 15 (3)
11 Urs Wirth - Für eine fortschrittliche Sachpolitik 1 (0)
TOTAL 228 (davon Frauen 81)
Folgende Gruppierungen treten nicht mehr an:
FraPoli FrauenPolitik Aargau
KVP
Freie Liste Parteiloses Forum Aargau
CVP Aargau, Frauen
Die eingereichten Wahlvorschläge werden jetzt von der Staatskanzlei überprüft und können von den Parteien und Gruppierungen bis zum 9. August 1999 noch inhaltlich bereinigt werden. Bis zum gleichen Datum ist der Staatskanzlei mitzuteilen, welche Listen untereinander verbunden sind. Die bereinigten Listen werden im Amtsblatt vom 16. August 1999 offiziell publiziert.