20 Zivilstandskreise im Kanton Aargau
:
Neuorganisation des Aargauer Zivilstandswesens
Am 18. Mai 2003 hat das Aargauer Volk die entsprechende Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch gutgeheissen. Nun gilt es, diese Bestimmungen umzusetzen. In einem ersten Schritt muss der Grosse Rat durch Dekret die Zivilstandskreise umschreiben und bezeichnen und den Sitz der Zivilstandsämter festlegen.
Bis Ende Mai 2003 hatten die Gemeinden Gelegenheit, dem Departement des Innern Vorschläge zur Kreisbildung einzureichen. Auf Grund der eingereichten Projekte entstand ein Vorentwurf zu einem Dekret über die Zivilstandskreise. Mit Schreiben vom 27. Juni 2003 eröffnete Regierungsrat Kurt Wernli die vorgeschriebene Anhörung der Gemeinden.
Es sind Vorschläge für 20 Kreise eingegangen. Die vorgeschlagenen Kreise sind bezüglich Anzahl Gemeinden, Bevölkerung und Beschäftigungsgrad sehr unterschiedlich. Für den Beschäftigungsgrad bedeutsam ist, ob sich im Kreis ein Spital oder ein Bezirksgericht befindet (vgl. Details im Anhang).
Mit Ausnahme von Unterkulm erhalten alle Bezirkshauptorte ein Zivilstandsamt, ausserdem die Spitalorte Leuggern, Menziken und Wettingen. Die weiteren Sitze sind Aarburg, Mellingen, Schöftland und Wohlen, alles Verkehrsknotenpunkte, sowie Birr, Schinznach-Dorf und Sins. Im Interesse einer einheitlichen, transparenten und kundenorientierten Lösung sollen alle Zivilstandskreise mit dem Namen der Sitzgemeinde bezeichnet werden.
Die Gemeinde Bergdietikon, die in Belangen des Zivilstandswesens vollständig auf den Kanton Zürich ausgerichtet ist, sucht den Anschluss an das Zivilstandsamt im zürcherischen Dietikon. Entsprechende Verhandlungen mit den Zürcher Behörden sind eingeleitet.
Die Gemeinden sind eingeladen, bis 20. August 2003 schriftlich Stellung zu nehmen. Die kurze Frist ist Voraussetzung dafür, dass das Dekret vom Grossen Rat rechtzeitig behandelt werden und auf den 1. Januar 2004 in Kraft treten kann.