2. Paket GeRAG geht an Grossen Rat
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Gemeindeammann wird Gemeindepräsident
Neue Funktionsbezeichnungen und die externe Bilanzprüfung sind die zentralen Inhalte des 2. Massnahmenpakets zur Gemeindereform (GeRAG). Dieses geht nun an den Grossen Rat.
Zur Anhörungsvorlage über das 2. GeRAG-Paket sind 199 Stellungnahmen eingegangen. 76 Prozent der Gemeinden unterstützen das 2. Paket gesamthaft. Von den Parteien haben sich einzig die SVP und die JSVP überwiegend ablehnend geäussert. Das 2. Paket umfasst folgende Massnahmen:
Gemeindepräsident ersetzt Gemeindeammann
Die historischen Funktionsbezeichnungen Gemeindeammann und Vizeammann sollen von den Bezeichnungen Gemeindepräsident und Gemeindepräsidentin sowie Vizepräsident und Vizepräsidentin abgelöst werden. Diese Begriffe werden heute in praktisch allen Deutschschweizer Kantonen benutzt und können auch in der weiblichen Form verwendet werden. Offiziell werden soll auch die bereits weit verbreitete Bezeichnung Leiterin und Leiter Finanzen.
Externe jährliche Bilanzprüfung wird Pflicht
Die Gemeinden sollen neu jährlich die Werthaltigkeit ihrer Bilanzen von externen Fachleuten prüfen lassen. Die Finanzkommissionen werden beibehalten. Die Gemeinden können auch weiterhin eine umfassende Rechnungsprüfung durchführen lassen. Diese bleibt aber fakultativ.
Demokratisierung der Gemeindeverbände
In den Gemeindeverbänden soll das Initiativ- und Referendumsrecht gesetzlich eingeführt werden. Hingegen wird auf eine obligatorische Abgeordnetenversammlung mit Volkswahl der Abgeordneten verzichtet.
Privatisierung altrechtlicher Körperschaften
Ab dem Jahr 2013 sollen altrechtliche Körperschaften dem Bundesprivatrecht und nicht mehr dem öffentlichen Recht und damit der Aufsicht des Kantons unterstehen.
Kreise und Bezirke: Vom Gesetz zum Dekret
Ein Dekret des Grossen Rats soll das Gesetz von 1840 über die Zuteilung der Gemeinden zu Bezirken und Kreisen ablösen. An der bisherigen Zuteilung ändert sich nichts.
Kein neuer Lastenausgleich in Agglomerationen
Eine Studie im Rahmen einer Massnahme des 3. Pakets GeRAG ergab, dass Kernstädte erhebliche Zentrumslasten zu tragen haben. Der Nettoaufwand der Zentrumsgemeinden pro Kopf liegt rund 600 Franken über dem Durchschnitt aller Gemeinden. Sie investieren auch deutlich mehr als die übrigen Gemeinden. Aufgrund ihrer hohen Steuerkraft können sie diese Zentrumslasten aber weitgehend mit einem unter-durchschnittlichen Steuerfuss finanzieren. Für die Einführung eines neuen Lastenausgleichs innerhalb von Agglomerationen gibt es deshalb zurzeit keinen Anlass.
Das 2. Paket und die Studie betreffend Lastenausgleich in den Agglomerationen sind wie die bisherigen Projekte, welche das Verhältnis von Kanton und Gemeinden regeln, unter Mitwirkung von Gemeindevertreterinnen und -vertretern erarbeitet worden.