2. Paket Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden
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Regierungsrat eröffnet Vernehmlassung
Die Kantonsverfassung wie auch diverse Gesetze müssen im Rahmen des 2. Pakets des Projektes "Aufgabenteilung" geändert werden. Erstmals liegen auch detaillierte Prognosen vor über die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Massnahmen für die Gemeinden. Die Vernehmlassung dauert bis Ende März 2002.
Unverändert sind die Ziele des Reformprojekts "Aufgabenteilung": Diejenige staatliche Ebene soll eine Aufgabe erfüllen, die dazu am besten geeignet ist. Damit ergeben sich grössere Handlungsspielräume für jene Ebene, die eine Aufgabe voll übernimmt. Gleichzeitig werden Doppelspurigkeiten beseitigt sowie komplizierte Abläufe entflochten. Verantwortung, Zuständigkeit und Finanzierung sollen in eine Hand gelegt werden. Wollen Kanton und Gemeinden eine Aufgabe jedoch weiterhin gemeinsam lösen, werden die Kompetenzen neu geregelt und wo möglich vereinfacht.
Landammann Kurt Wernli, Stadammann Marcel Guignard (Aarau), Vizepräsident des Paritätischen Leitungsorgans, und der Projektleiter Daniel Kolb haben am 17. Dezember 2001 an einer Medienkonferenz die Vernehmlassungsvorlage zum 2. Paket erläutert. Es umfasst 10 Reformvorhaben.
Zur kantonalen Aufgabe wird gemäss den Vorschlägen das Vermessungswesen. Den Gemeinden übertragen wird hingegen in zwei Etappen die Sozialhilfe. Mit dem 2. Paket halbiert der Kanton in etwa seine bisherigen Beiträge, die mit dem 3. Paket ganz wegfallen sollen. Neu wird die Beratung des Baudepartements bei Verkehrssignalen kostenpflichtig.
Das Betreibungswesen soll regionalisiert werden. Die Einzelheiten dieses Reformprojekts werden ausserhalb der Aufgabenteilung bearbeitet. Berücksichtigt werden aber die finanziellen Auswirkungen dieses Projektes. Das gilt auch für die Reform des Zivilstandswesens. Sie war Gegenstand der im November 2001 abgeschlossenen separaten Vernehmlassung. Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Zeit ausgewertet.
Zum 2. Paket gehören schliesslich auch noch die Reformvorschläge zur Erleichterung von Gemeindezusammenschlüssen und zur Delegation von Gemeinderatsentscheiden, um die Gemeinderäte zu entlasten.
Teil der Vernehmlassungsvorlage bildet auch eine Bilanz für das Jahr 2000, welche für die Jahre 2005 und 2010 hochgerechnet worden ist. Daraus sind die finanziellen Folgen für jede Gemeinde pro Massnahme ersichtlich. Insgesamt ist auch das 2. Paket annähernd kostenneutral.
Ende 2002 soll dann das 3. Paket in die Vernehmlassung geschickt werden.