2. Paket Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden
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Botschaft für die zweite Lesung verabschiedet
Die drei Reformvorhaben im 2. Paket dienen der weiteren Entflechtung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden. Zudem soll der Kanton Gemeindezusammenschlüsse fördern können, in dem er sich an den Projektkosten beteiligt.
Nach wie vor gelten die im 1. Paket festgelegten Ziele und Grundsätze des Projekts: Die Aufgaben von Kanton und Gemeinden sollen im Hinblick auf eine wirksamere und effizientere Erfüllung entflochten werden. Die Aufgabenverschiebung hat für Kanton und Gemeinden kostenneutral zu erfolgen. Flankierend soll die Aufgabenerfüllung auf Gemeindeebene optimiert werden können.
Der Grosse Rat hat die Verfassungs- und Gesetzesänderungen des 2. Pakets am 7. Januar 2003 in erster Lesung beraten. Bei der Sozialhilfe erhalten die Gemeinden eine grössere finanzielle Verantwortung. Im Gegenzug übernimmt der Kanton die amtliche Vermessung. Nach wie vor können sich Gemeinden und Private bei der Signalisation auf Gemeinde- und Privatstrassen durch den Kanton beraten lassen. Eingeführt wird die Kostenpflicht dieser Beratung.
Künftig kann sich der Kanton auf Antrag der beteiligten Gemeinden an den Projektkosten von Gemeindezusammenschlüssen beteiligen. Amtliche Dokumente werden kostenlos geändert werden, wenn dies durch einen Zusammenschluss von Gemeinden nötig wird.
Die Reformvorhaben bis und mit 2. Paket sind für Kanton und Gemeinden kostenneutral. Verschoben werden Aufgaben mit Aufwendungen in der Höhe von gegen 30 Millionen Franken.