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1445 neue Aargauer Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2014 :
Erstmalige Publikation der kantonalen Einbürgerungsstatistik

Zum ersten Mal wird gemäss neuem Bürgerrechtsgesetz die Statistik zu den Einbürgerungen im Aargau publiziert. Im Jahr 2014 wurden im Kanton Aargau insgesamt 1'445 Personen durch den Grossen Rat eingebürgert.

Mit dem neuen kantonalen Bürgerrechtsgesetz, das am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist, wird neu eine Statistik zu den Einbürgerungen im Kanton Aargau publiziert. Die Statistik umfasst die Anzahl Einbürgerungsgesuche, positive Entscheide und Ablehnungen, Sistierungen, Rückzüge und hängige Gesuche. Damit soll im Einbürgerungsbereich mehr Transparenz geschaffen werden. Mit der Publikation der Daten für das Jahr 2014 kommt der Regierungsrat dieser gesetzlichen Aufgabe nun zum ersten Mal nach.

2014 wurden insgesamt 1'196 Dossiers von 1'768 Personen aus 88 Ländern von den Gemeinden nach der Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an den Kanton weitergeleitet. Am meisten Gesuche stammten von Personen aus dem Kosovo (319) gefolgt von Deutschland (278), Italien (203) und der Türkei (199). Auf Kantonsebene wurden im Jahr 2014 insgesamt 1'445 Personen eingebürgert, 11 Personen haben das Gesuch zurückgezogen und bei 10 Personen wurde das Gesuch auf Kantonsebene abgewiesen. Per Ende 2014 waren 1'082 Gesuche beim Kanton hängig. Das Verfahren auf Kantonsebene dauert rund 8 bis 12 Monate bis zum Entscheid der Einbürgerungskommission respektive des Grossen Rats. Darin eingeschlossen ist auch das Einholen der Einbürgerungsbewilligung des Bundes.

Im Rahmen der kantonalen Bevölkerungsstatistik werden die erleichterten und die ordentlichen Einbürgerungen weiterhin aufgrund von Registerdaten publiziert. Bei der vorliegenden Statistik werden nur die ordentlichen Einbürgerungen ausgewiesen. Die neue Berichterstattung stellt aber im Bereich der ordentlichen Einbürgerungen differenziertere und weitergehende Angaben zur Verfügung.

Die Berichterstattung des Kantons wird jeweils jährlich im Mai auf der Homepage von Statistik Aargau erfolgen. Der Zeitpunkt sowie die Form der Veröffentlichung der Daten der Gemeinden liegen in deren Zuständigkeitsbereich.

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