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1. Paket Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden :
Vom Regierungsrat verabschiedet

Die ersten 20 Reformvorschläge für eine neue Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden liegen beim Grossen Rat. Mit dem 2. und 3. Paket werden weitere 29 Vorhaben folgen. Ein neuer Finanz- und Lastenausgleich wird dann nötig sein, um die Kostenneutralität zu gewährleisten.

Diejenige staatliche Ebene soll eine Aufgabe erfüllen, die dazu am besten geeignet ist. Damit ergeben sich grössere Handlungsspielräume und gleichzeitig werden Doppelspurigkeiten beseitigt sowie komplizierte Abläufe entflochten. Verantwortung, Zuständigkeit und Finanzierung sollen in eine Hand gelegt werden. Wollen Kanton und Gemeinden eine Aufgabe jedoch weiterhin gemeinsam lösen, werden die Kompetenzen neu geregelt und wo möglich vereinfacht. Gemeinden und Kanton erwarten von der neuen Aufgabenteilung Kostensenkungen oder die Verbesserung der Qualität ihrer Leistungen unter Einsatz gleicher Mittel.

Landammann Kurt Wernli, Gemeindeammann Alice Liechti (Wölflinswil) und der neue Projektleiter Daniel Kolb haben an der heutigen Medienkonferenz die Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat erläutert. Das 1. Paket umfasst die Ziele und Grundsätze der Aufgabenteilung sowie 20 Reformvorhaben.

Die 20 Reformvorhaben des 1. Pakets reichen von neuen Gemeindezuständigkeiten im Ladenschlussgesetz bis zur Übertragung der vollen Verantwortung für Volksschulbauten an die Gemeinden. Die Aufgabenverschiebungen zwischen Kanton und Gemeinden sind weitgehend kostenneutral. Diese Kostenneutralität im Verhältnis Kanton und Gemeinden sowie zwischen den Gemeinden ist ein wichtiger Grundsatz des Projekts.

Das 2. Paket von 11 Reformvorhaben soll Ende Jahr in die Vernehmlassung gehen. Es sieht unter anderem die Kantonalisierung des Vermessungswesens vor. Zudem sollen die Gemeinden zusätzliche Sozialhilfeleistungen übernehmen. Ein kantonaler Beitrag an den Lastenausgleich zugunsten von Gemeinden mit vielen und aufwändigen Sozialhilfefällen als Übergangslösung bleibt bestehen.

Die 18 Vorhaben mit den grössten finanziellen Wirkungen sind Teil des 3. Pakets. Neu sollen die Gemeinden für Alters-, Kranken- und Pflegeheime voll verantwortlich sein. Für Akutspitäler soll hingegen nur noch der Kanton zuständig sein. Flankierend sind Massnahmen zur Verbesserung der Gemeindeorganisation und eine Neuordnung des Finanz- und Lastenausgleichs vorgesehen.

Das Projekt Aufgabenteilung wird einen entscheidenden Beitrag leisten, wenn es gilt, das föderalistische Staatswesen zukunftstauglich zu machen. Dazu ist auch eine Koordination mit dem Neuen Finanzausgleich Bund-Kantone (NFA) nötig.

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