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1. Paket Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden :
Staatspolitisch bedeutendes Projekt auf Kurs

Heute startet die Vernehmlassung zum 1. Paket der Aufgabenteilung. Regierungsrat Kurt Wernli, Stadtammann Marcel Guignard und der Projektleiter Martin Kraus haben an einer Medienkonferenz das Projekt erläutert. Die Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat soll bereits Mitte 2001 vorliegen.

Am 6. Dezember 2000 hat der Regierungsrat - entsprechend dem Bericht des Paritätischen Leitungsorgans - die 19 Reformvorhaben des 1. Pakets sowie das weitere Vorgehen verabschiedet. Die Vernehmlassung zu diesem ersten Reformpaket wird heute eröffnet.Die neue Aufgabenzuordnung soll die Handlungsspielräume der Beteiligten erhöhen, Doppelspurigkeiten beseitigen sowie günstigere und bürgernähere Dienstleistungen ermöglichen. Infolge der Einheit von Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung und Finanzierung sind für Gemeinden und Kanton Kostensenkungen sowie Qualitätsverbesserungen zu erwarten.

Das 1. Paket fasst rund 30 nicht allzu komplexe Massnahmen zu 19 Reformvorhaben zusammen. Es reicht von der Vereinfachung der Inpflichtnahme über die neuen Gemeindezuständigkeiten im Ladenschluss-gesetz bis zur Übertragung der vollen Verantwortung für Volksschulbauten an die Gemeinden. Sowohl zwischen Kanton und Gemeinden insgesamt als auch im Verhältnis der einzelnen Gemeinden ist es weitgehend kostenneutral.

Da die verbleibenden Reformvorhaben verschieden schnell zu realisieren sind und ganz unterschiedliche finanzielle Auswirkungen haben, sind zwei weitere Reformpakete vorgesehen.

Im 2. Paket sollen die mittelgrossen Vorhaben zusammengefasst werden, die innerhalb eines weiteren Jahres umgesetzt werden können. Im 3. Paket verbleiben die besonders komplexen Vorhaben, mit den grössten finanziellen Wirkungen, wie die Übertragung der vollen Verantwortung für Alters-, Kranken- und Pflegeheime an die Gemeinden oder die volle Übernahme der Verantwortung für die Akutspitäler durch den Kanton.

Um auch längerfristig horizontale und vertikale Kostenneutralität zu erreichen, soll das 3. Paket gleichzeitig mit unterstützenden Massnahmen zur Gemeindeorganisation sowie vor allem einer Neuordnung des Finanz- und Lastenausgleichs umgesetzt werden.

Insgesamt ist die Aufgabenteilung eines der bedeutendsten kantonalen Reformvorhaben in diesem Jahrzehnt. Sie ist nicht nur ein ökonomisches sondern auch ein staatspolitisches Projekt, das von Kanton und Gemeinden gemeinsam erarbeitet wird und darum von besonderer Tragfähigkeit ist. Sie wird Kanton und Gemeinden erlauben, den Weg in das vor uns liegende Jahrtausend in vermehrter Eigenverantwortung und somit gestärkt in Angriff zu nehmen.

Die Vernehmlassungsunterlagen zum 1. Paket können unterwww.ag.ch/gemeindeabteilung eingesehen werden.

  • Staatskanzlei