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1'064 Kandidatinnen und Kandidaten für den Grossen Rat :
11 Listen fristgerecht eingereicht

Am Dienstag, 2. August 2016, 12.00 Uhr ist die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Grossratswahlen 2016 abgelaufen. Es wurden 105 Wahlvorschläge, zusammengefasst in 11 Listengruppen, mit insgesamt 369 Kandidatinnen und 695 Kandidaten fristgerecht eingereicht, der Frauenanteil beträgt 34,68 Prozent.

Im Vergleich zu den Grossratswahlen 2012 ist eine Abnahme von 121 Listen, zusammengefasst in 13 Listengruppen, mit insgesamt 1'100 Kandidaturen auf 105 Listen, zusammengefasst in 11 Listengruppen, mit insgesamt 1'064 Kandidaturen zu verzeichnen. Es wurden 369 Kandidatinnen und 695 Kandidaten angemeldet (2012: 361 Kandidatinnen und 739 Kandidaten), dies entspricht einem Frauenanteil von 34,68 Prozent. Im Jahr 2012 betrug der Frauenanteil 32,8 Prozent. Der jüngste Kandidat ist 17 Jahre alt, er erreicht sein 18. Altersjahr erst einige Wochen vor dem Wahlsonntag, die älteste Kandidatin ist 82 Jahre alt.

Nummerierung der Listen

Damit ein Wahlvorschlag für gültig erklärt werden kann, muss er von 15 Stimmberechtigten des entsprechenden Wahlkreises (Bezirke) unterzeichnet werden. Die eingereichten Wahlvorschläge wurden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend mit arabischen Ziffern nummeriert. Dabei erfolgt die Nummerierung der Listen aufgrund des Stimmenanteils auf Kantonsebene bei den letzten Grossratswahlen. Die Liste, die im Jahr 2012 am meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte, erhält die Nummer 01. Listen derselben Listengruppe erhalten – unabhängig vom letztmals im jeweiligen Bezirk erzielten Stimmenanteil – dieselbe Listennummer in allen Bezirken. Dies führt in den Bezirken Baden und Muri dazu, dass die Nummerierung nicht fortlaufend ist, da nicht alle Parteien in allen Bezirken zur Wahl antreten.

Neu eingereichte Listen erhalten die noch nicht belegten Nummern, über die Zuteilung entscheidet grundsätzlich das Los. 10 Parteien und Gruppierungen, die sich bereits an den Grossratswahlen 2012 beteiligten, haben auch 2016 mindestens einen Wahlvorschlag eingereicht. Damit sind die Listennummern 01 bis 10 belegt. Eine Partei beziehungsweise Gruppierung tritt 2016 erstmals zu den Grossratswahlen an. Damit entfällt die Zuteilung der übrigen Listennummern durch einen Losentscheid und die einzige neu antretende Partei erhält die Listennummer 11.

Folgende Partei beziehungsweise Gruppierung beteiligt sich zum ersten Mal:

  • LOVB – Lösungs-Orientierte-Volks-Bewegung

Folgende Parteien treten nicht mehr an:

  • SD – Schweizer Demokraten
  • PP – Piratenpartei
  • igg – www.ig-grundeinkommen.ch
Für die Grossratswahlen 2016 wurden folgende Listen eingereicht:
Listen-Nr.Listenbezeichnung
01 SVP – Schweizerische Volkspartei
02 FDP.Die Liberalen und Jungfreisinnige
03SP – Sozialdemokratische Partei, JUSO und Gewerkschaften
04CVP – Christlichdemokratische Volkspartei
05Grüne
06glp – Grünliberale Partei
07BDP – Bürgerlich-Demokratische Partei
08EVP – Evangelische Volkspartei
09EDU – Eidgenössisch-Demokratische Union
10SLB – Sozial-Liberale Bewegung
11LOVB – Lösungs-Orientierte-Volks-Bewegung

Die Staatskanzlei prüft nun die eingereichten Wahlvorschläge. Bis zum 8. August 2016 werden diese bereinigt. Die definitive Fassung der Listen sowie die Namen der Kandidierenden werden am 12. August 2016 bekannt gegeben und gleichentags im Amtsblatt publiziert.

  • Staatskanzlei