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Wohlen: Brand eines leerstehenden Gebäudes

Durch einen Brandausbruch in einer unbewohnten Altliegenschaft brannte diese aus. Es wird Brandstiftung vermutet. Der Gebäudeeigentümer hat für Hinweise, welche zur Ermittlung der Täterschaft führen, eine Belohnung ausgesetzt.


Am Sonntag, 20.03.2005, kurz nach 2230 Uhr, wurde der Polizei gemeldet, dass die Altliegenschaft an der Kapellenstrasse 18 brenne. Beim Objekt handelt es sich um ein unbewohntes, abbruchbereites Wohnhaus mit Scheune. Die Brandplatzuntersuchungen ergaben, dass der Brand vermutlich durch Brandstiftung oder Fahrlässigkeit von Personen, welche sich unberechtigterweise im Gebäude aufgehalten hatten, verursacht wurde. Der Gebäudeeigentümer hat für Hinweise, die zur Ermittlung der Täterschaft führen, eine Belohnung von Fr. 1000.-- ausgesetzt. Seit dem Jahre 2003 ist dies bereits der vierte Brand, welcher in einer Abbruchliegenschaft entstand. Wer Angaben über Personen, welche sich in diesen Altliegenschaften aufhalten- oder Angaben zum Brand machen kann, wird gebeten, sich mit der Kantonspolizei Wohlen, Tel. 056 / 619 79 79, in Verbindung zu setzen.