Wettingen: Mutmasslichen Drogenhändler nach waghalsiger Flucht gefasst
Gestern Nachmittag versuchte ein 21-jähriger Automobilist vor der Polizei zu flüchten. Nach waghalsiger und riskanter Fahrt liess er sich stoppen. Im Auto und später am Wohnort fand die Polizei eine beträchtliche Menge Marihuana. Zudem war er trotz Führerausweisentzugs gefahren.
Eine zivile Patrouille der Kantonspolizei beobachtete am Dienstag, 12. Februar 2013, um 13.45 Uhr zufällig, wie ein schwarzer VW Golf an der Bahnhofstrasse in Wettingen ein Rotlicht überfuhr. Die Polizisten stoppten das Auto wenig später. Als diese zum Auto herantraten, gab der bis dahin unbekannte Lenker unvermittelt Gas. Stark beschleunigend fuhr der VW davon - die Patrouille folgte mit Blaulicht und Horn. Die Flucht führte kreuz und quer durch Wettingen, wobei der Lenker mit massiv übersetzter Geschwindigkeit fuhr und waghalsige Überholmanöver ausführte.
Über Funk waren inzwischen mehrere weitere Patrouillen der Kantonspolizei und der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal zusammengezogen worden, welche die Fahndung unterstützten.
Nach wenigen Minuten sah der unbekannte Fahrer offensichtlich ein, dass eine weitere Flucht aussichtslos war, und gab auf. Die Polizisten nahmen ihn und seinen Beifahrer fest.
Beim Lenker handelt es sich um einen 21-jährigen Schweizer aus dem Bezirk Brugg. Er war mit Führerausweisentzug belegt. Dies war aber offensichtlich nicht der einzige Grund für seine Flucht. So fanden die Polizisten im Auto mehrere Portionen Marihuana, das zum Verkauf vorbereitet war. Bei der Durchsuchung des Wohnorts stiess die Kantonspolizei dann gar auf mehrere Kilogramm dieser Droge. Im übrigen zeigte sich, dass der 21-Jährige den VW Golf seiner Freundin entwendet hatte.
Die Kantonspolizei setzte den mutmasslichen Drogenhändler in Haft. Die Staatsanwaltschaft eröffnete eine Strafuntersuchung gegen ihn.
Dem Beifahrer - einem 23-jährigen Schweizer aus dem Bezirk Baden - konnte die Kantonspolizei keine Straftaten nachweisen. Er wurde gestern wieder auf freien Fuss gesetzt.