Umiken: Nichtgenügen der Meldepflicht nach einem Unfall / Zeugenaufruf
Nach einer Streifkollision, wobei lediglich Sachschaden entstanden ist, fuhr der Verursacher oder die Verursacherin ohne anzuhalten weiter.
Am Freitag, 18. November 2005, zwischen 0700 und 07830 Uhr, kam es in Umiken, auf der Höhe der Bushaltestelle bei der Abzweigung Rinikerstrasse, zwischen zwei Autos zu einer Streifkollision. Es entstand Sachschaden, verletzt wurde niemand.
Der Geschädigte war mit seinem PW Volvo auf der Baslerstrasse Richtung Brugg unterwegs, als ein entgegenkommendes Auto auf seine Fahrbahnseite gelangte, wodurch es zu einer seitlichen Streifkollision kam. Der fehlbare Lenker oder die Lenkerin setzte die Fahrt ohne anzuhalten Richtung Bözberg fort. Am Unfallort blieb der linke Aussenspiegel des Verursacherfahrzeuges zurück. Gemäss diesem Spiegel muss es sich um einen dunkelblauen VW-Polo, Jahrgang 2000 bis 2002, handeln.
Personen, welche die Kollison beobachtet haben und bezüglich dem Verursacherfahrzeug Angaben machen können, werden gebeten, sich bei der Kantonspolizei in Brugg, Telefon 062 835 85 00, zu melden.