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Uerkheim: Feuerwerkskörper verletzte ein Kind schwer

Anlässlich der vorgezogenen 1. August-Feier am 31. Juli 2003 wurde beim Gemeindehaus ein 13-jähriger Knabe von einem Knallkörper am Fuss getroffen und dabei so schwer verletzt, dass er mit der Ambulanz ins Kantonsspital Aarau transportiert werden musste.


Eine Gruppe von Personen hantierte mit dem Feuerwerkskörper "Fiesta Grande". Dieser wurde mit Klebestreifen senkrecht an einem Absperrpfosten befestigt und angezündet. Nach ungefähr dem dritten Knallkörper, der ausgestossen wurde, lösten sich vermutlich durch die Wucht des Rückschlages die Klebestreifen. Der Feuerwerkskörper fiel auf den Boden, spuckte aber weiterhin Knallkörper aus, von denen einer einen Knaben am Fuss traf. Dabei wurden dem Opfer drei Zehen abgerissen und zwei in arge Mitleidenschaft gezogen.

Offenbar hat man es unterlassen, die Gebrauchsanweisung richtig zu lesen, aus der nämlich hervorgegangen wäre, dass solche Feuerwerkskörper nur 100 Meter von Personen entfernt gezündet werden dürfen.