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Tegerfelden: Brandstiftung kann nicht ausgeschlossen werden (Nachtrag / Zeugenaufruf)

Als Brandursache für den Scheunenbrand vom vergangenen Montagabend steht für die Kantonspolizei Aargau eine fahrlässige oder vorsätzliche Tat im Vordergrund. Aufgrund anderer Brandereignisse in der Region wird nun auch ein Zusammenhang geprüft. Die Kantonspolizei Aargau bittet Personen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, sich zu melden.

Erste Erkenntnisse der in der Nacht eingeleiteten polizeilichen Ermittlungen schliessen auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Tatbegehung. Da es in den vergangenen Monaten in der Region weitere Brandereignisse gab, wird nun ein allfälliger Zusammenhang der Brände geprüft. Die Kantonspolizei Aargau intensivierte die entsprechenden polizeilichen Ermittlungen.

Personen, die vor oder nach dem Brandausbruch am vergangenen Montag verdächtige Wahrnehmungen in Tegerfelden machen konnten, werden gebeten, sich bei der Kantonspolizei, Fahndung Nord in Brugg (Tel. 062 835 85 00) zu melden.

Am 11. August 2014 zerstörte ein Brand eine Scheune an der Surbtalstrasse in Tegerfelden. Am 03. Juni 2014 wurde eine Lagerhalle in Unterendingen ein Raub der Flammen. In der Nacht auf den 20. Mai 2014 brannte in Tegerfelden ein Unterstand vollständig ab.
(s. Medienmitteilungen vom 20. Mai 2014, 03. Juni 2014 und 12. August 2014)