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Spreitenbach: Vermisstensache wird zu einem Tötungsdelikt

Die im Oktober 1996 im Kanton Thurgau als vermisst gemeldete Heidi Scheuerle, geboren 1970, dürfte einem Tötungsdelikt zum Opfer gefallen sein. Die im Oktober 2000 in Spreitenbach aufgefundenen Überreste eines menschlichen Skeletts konnten inzwischen als die sterblichen Überreste der vermissten Frau ermittelt werden. Für Hinweise die zur Ermittlung der Täterschaft führen, ist eine Belohnung von 50'000 Franken ausgesetzt.


Am 08. Oktober 1996 verschwand Frau Heidi Scheuerle, geb. 26.02.1970, spurlos, als sie sich als Autostopperin auf der Autobahn A1 von Kreuzlingen/TG nach Basel begeben wollte, um als Praktikantin beim Schweizer Fernsehen eine Fernsehsendung vorzubereiten. Frau Heidi Scheuerle wurde an jenem Tag kurz nach 1240 Uhr letztmals mit Bestimmtheit beim Rastplatz Forrenberg/ZH als Autostopperin gesehen. Die Kantonspolizei Thurgau und die Kantonspolizei Zürich versuchten in der Folge mit grossem Aufwand ohne Erfolg, die vermisste Frau ausfindig zu machen.
Am 28. Oktober 2000 wurden auf dem Gebiet der Gemeinde Spreitenbach im Heitersberg-Wald in einem Dickicht Überreste eines menschlichen Skeletts aufgefunden. Nach langwierigen Ermittlungen und insbesondere auf Grund einer durchgeführten DNA-Analyse konnte im Frühjahr 2002 mit Sicherheit festgestellt werden, dass es sich bei den Knochenfunden in Spreitenbach um die sterblichen Überreste der vermissten Frau Heidi Scheuerle handelt.
Auf Grund der Auffundsituation der Knochen und auf Grund der Umstände des Verschwindens von Frau Heidi Scheuerle muss mit grösster Wahrscheinlichkeit von einem Tötungsdelikt an der jungen Frau ausgegangen werden, wobei weder der genaue Zeitpunkt noch der genaue Ort der Tötung feststehen. Auch über die Täterschaft bestehen leider keinerlei Anhaltspunkte. Zufolge des Leichenfundortes auf dem Gebiet des Kantons Aargau sind die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Aargau sechs Jahre nach dem Verschwinden von Frau Heidi Scheuerle für die Ermittlung in diesem Tötungsdelikt zuständig geworden.
Die Medien haben seinerzeit über den Vermisstfall von Frau Heidi Scheuerle berichtet, haben aber bisher vom erfolgten Tötungsdelikt offiziell noch keine Kenntnis. Es besteht eine begründete Hoffnung, dass es Personen gibt, die Angaben zum Verschwinden von Frau Heidi Scheuerle, dem Verstecken ihrer Leiche im Wald bei Spreitenbach oder allgemein zur Ermittlung des Täters machen können.

Die Kantonspolizei Aargau tritt mit folgenden Fragen an die Bevölkerung:
1. Wer kann sich allenfalls an verdächtige Wahrnehmungen am Dienstag, 08. Oktober 1996 auf der Autobahn A1 zwischen Winterthur und Baden oder im Raum Spreitenbach erinnern?
2. Wem sind Personen nach dem 08. Oktober 1996 durch verdächtiges Verhalten oder verdächtigen Äusserungen, die im Zusammenhang mit dem Verschwinden oder der Tötung von Heidi Scheuerle stehen könnten, aufgefallen?
3. Wer kann Angaben zu Gegenständen aus dem Besitz von Heidi Scheuerle machen, wie dem schmalen silbernen Ring mit ineinander verschlungenen Händen, der Stofftasche oder dem kleinen dunkelfarbigen Rucksack?
4. Wer kann andere sachdienliche Angaben zum Verschwinden oder zur Tötung von Heidi Scheuerle machen?

Für Hinweise, die zu Aufklärung der Tat und zur Ergreifung der Täterschaft führen, und die vertraulich behandelt werden, ist eine Belohnung von maximal Fr. 50'000.-- ausgesetzt.
Hinweise sind an das Polizeikommando Aargau, Telefon 062 835 81 81, oder an jeden anderen Polizeiposten zu richten.