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Spreitenbach: Sexuelle Uebergriffe unter Jugendlichen und Kindern.

Nachdem die Medien nun über den Fall berichtet haben, folgende Stellungnahme des zuständigen Jugendanwaltes des Kantons Aargau:

Jugendstrafverfahren sind grundsätzlich nicht öffentlich. In diesem Sinne findet immer eine Abwägung zwischen öffentlichem Interesse beziehungsweise der öffentlichen Sicherheit und den Interessen der Betroffenen, so insbesondere der Opfer, statt, weshalb vorliegendenfalls die Oeffentlichkeit, mit Ausnahme unmittelbar Betroffener, nicht orientiert worden ist.

Während der Frühlingsferien im April dieses Jahres haben sexuelle Uebergriffe unter Oberstufenschülern stattgefunden. Es besteht der dringende Verdacht, dass vier Burschen, der Aelteste gerade 15 Jahre alt, an zwei Mädchen gegen deren Willen sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Bekannt wurde diese Tat erst, nachdem gegen zwei der Tatverdächtigen Ende Mai wegen sexueller Uebergriffe auf ein knapp 5jähriges Mädchen ermittelt werden musste. In diesem Zusammenhang mussten zwei weitere Burschen in das Verfahren miteinbezogen werden.

Das polizeiliche Ermittlungsverfahren steht kurz vor dem Abschluss. Die Schulpflege, zuständig für die Beurteilung von durch Kinder begangene Straftaten (welche das 7., aber nicht das 15. Altersjahr zurückgelegt haben) und die Jugendanwaltschaft, zuständig für die Beurteilung von durch Jugendliche begangene Straftaten (welche das 15., nicht aber das 18. Altersjahr zurückgelegt haben), haben sich unmittelbar nach dem Bekanntwerden des zweiten Vorfalles der Sache angenommen und die notwendigen Sofortmassnahmen eingeleitet.

Weitere Informationen werden seitens des zuständigen Jugendanwaltes aus den obgenannten Gründen keine abgegeben.