Schafisheim/A1: Etliche Lieferwagen mit Mängeln behaftet
Bei einer Kontrolle des Schwerverkehrs zog die Kantonspolizei Aargau gestern Morgen etliche, teils mit gravierenden Mängeln behaftete Fahrzeuge aus dem Verkehr. Betroffen waren fast ausschliesslich leichte Anhängerzüge und Lieferwagen.
Lieferwagen mehrheitlich mangelhaft
Mit mehreren Patrouillen war die Kantonspolizei Aargau am Donnerstagmorgen, 21. Februar 2013, auf der A1 unterwegs und wählte die zu kontrollierenden Fahrzeuge gezielt aus. Sie wurden dann zur näheren Überprüfung auf den Autobahnwerkhof bei Schafisheim geführt.
Vier leichte Anhängerzüge wiesen derart schwere technische Mängel auf, dass sie die Kantonspolizei stilllegen musste. Konkret waren es die Anhänger, deren Betriebssicherheit aufgrund völlig ungenügender Bremsleistung nicht mehr gewährleistet war. Bei einem Anhänger war zudem die Deichsel massiv gestaucht und gebrochen. Dazu kamen bei allen Fahrzeugen Mängel bei der Beleuchtung zu Tage. Einer dieser nicht mehr betriebssicheren Anhänger war zudem um mehrere hundert Kilogramm überladen.
Bei weiteren zehn leichten Anhängerzügen und Lieferwagen stellte die Kantonspolizei fest, dass sie deutlich überladen waren. Bei drei Fahrzeugen war das Übergewicht so gross, dass sie nicht mehr betriebssicher waren. Ein Lieferwagen mit einem Gesamtgewicht von 7.5 Tonnen war um ganze 3'300 Kilogramm überladen. Die Kantonspolizei hielt diese Fahrzeuge so lange zurück, bis die Ladung auf einen Ersatzwagen umgeladen war.
Von insgesamt 21 kontrollierten Lieferwagen und leichten Anhängerzüge waren somit 14 mit erheblichen Mängeln behaftet. Dieses unrühmliche Fazit entspricht den Erfahrungen, welche die Kantonspolizei Aargau mit dieser Fahrzeugkategorie immer wieder macht.
Nur wenige Lastwagen bemängelt
Zusätzlich kontrollierte die Kantonspolizei 16 Lastwagen und schwere Anhängerzüge. Dabei stellte sie einzig bei deren drei Verfehlungen fest. So musste sie zwei Lastwagenfahrern mit Gefahrengut die Weiterfahrt verweigern, weil die Ladung schlecht gesichert war und sie vorgeschriebene Ausrüstungsgegenstände und Papiere nicht mitführten.
Im übrigen verschwand der Fahrer eines ausländischen Anhängerzugs während der Kontrolle in seiner Kabine. Als die Polizisten dies erkannten und nachschauten, ertappten sie ihn dabei, wie er hastig eine Urlaubsbestätigung seines Arbeitgebers fälschte. Dementsprechend kamen verschiedene massive Widerhandlungen gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung zu Tage.
Allgemein stellt die Kantonspolizei regelmässig fest, dass gewisse Transportunternehmer ihre grundsätzlich für höhere Gewichte ausgelegten Lastwagen unter einem niedrigeren Gesamtgewicht einlösen. Damit sparen sie Kosten bei der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und können daher ihre Leistungen günstiger anbieten. Tatsächlich fahren sie dann aber mit dem vollen Gewicht und erschleichen sich dadurch Vorteile gegenüber anderen Transportunternehmern, die sich an die Vorschriften halten. Bei der gestrigen Kontrolle stellte die Kantonspolizei einen solchen Fahrer fest.
Die Kantonspolizei Aargau verzeigte alle fehlbaren Lenker an die Staatsanwaltschaft.