Safenwil: Junger Motorradlenker nach groben Verkehrsregelverletzungen angehalten (Zeugenaufruf)
Einer Patrouille der Kantonspolizei fiel am Sonntag auf der Autobahn A1 bei Safenwil ein Motorradlenker auf, welcher zu nah auffuhr, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit missachtete, verbotene Überholmanöver ausführte und sich der Anhaltung entziehen wollte. Schlussendlich gelang es der Regionalpolizei Zofingen, den 25-jährigen Schweizer anzuhalten. Einen gültigen Führerausweis besass der Beschuldigte keinen. Die Staatsanwaltschaft eröffnete umgehend eine Strafuntersuchung und beschlagnahmte insgesamt drei Motorräder.
Während ihrer Patrouillentätigkeit wurde eine Patrouille der Kantonspolizei Aargau am vergangenen Sonntagnachmittag, 19. April 2015, zirka 12.40 Uhr auf der Autobahn A1, Fahrbahn Bern, Höhe Gemeindegebiet Safenwil auf einen Motorradfahrer aufmerksam. Dieser führte ein verbotenes Überholmanöver aus, indem er ein Auto, welches in gleicher Richtung fuhr, rechts überholte. Weiter stellten die Polizisten in ihrem neutralen Dienstwagen (mit Videoaufzeichnung) fest, dass der Fehlbare den gesetzlichen Abstand unterschritt und die erlaubte Höchstgeschwindigkeit missachtete. In Rothrist verliess er die Autobahn. Die Polizisten wollten den Lenker stoppen. Auf Aufforderung mittels 'Matrix'-Zeichen Stopp Polizei führte der Fehlbare weitere gefährliche Manöver aus. Die Polizisten stellten massive Geschwindigkeitsüberschreitungen im Innerortsbereich und gefährliche Fahrmanöver fest (Rechtsüberholen via Radstreifen). Ob es zu konkreten Gefährdungen Dritter kam, wird nun abgeklärt.
Kurze Zeit später gelang es der Regionalpolizei Zofingen den inzwischen aus den Augen verlorenen Motorradfahrer anzuhalten und zu identifizieren. Es handelte sich um einen 25-jährigen Schweizer aus der Region. Der Beschuldigte verfügte über keinen gültigen Führerausweis der Kategorie für Motorräder.
Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm, welche umgehend durch die Kantonspolizei orientiert wurde, eröffnete aufgrund der im Verdacht stehenden Gesetzeswiderhandlungen umgehend eine Strafuntersuchung nach Artikel 90 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG).
Der Beschuldigte wurde umgehend befragt und gestand sein Fehlverhalten ein. Die eingeleiteten Ermittlungen werden zeigen, für welche Tatbestände er sich zu verantworten hat. Insgesamt wurden in der Folge im Auftrag der Staatsanwaltschaft drei Motorräder aus dem Besitz des jungen Mannes vorläufig beschlagnahmt.
Verkehrsteilnehmer, die Angaben zum Fahrverhalten des Motorradlenkers machen können oder durch ein solches behindert worden sind, werden gebeten, sich bei der Mobilen Einsatzpolizei in Schafisheim (Tel. 062 886 88 88) zu melden.