Region Zofingen: Bewohnerinnen von Altersheimen bestohlen
Die Kantonspolizei konnte einer 36-jährigen Frau und ihrem 37-jährigen Lebensgefährten mehrere Einbruch- und Einschleichediebstähle nachweisen. Mehrheitlich betroffen davon waren Bewohnerinnen von Altersheimen in der Region.
Zum Verhängnis wurde der 36-jährigen Schweizerin, als sie am Nachmittag des 15. Januar 2008 einer Bewohnerin des Alterszentrums "Moosmatt" in Murgenthal Geld aus dem Zimmer stahl. Angestellte ertappten die mutmassliche Diebin und hielten sie zurück. Zwar konnte sie sich losreissen und flüchten, doch die Kantonspolizei nahm sie kurz danach fest. Das Bezirksamt setzte sie anschliessend in Untersuchungshaft.
Gegenüber der Kantonspolizei gestand die in der Region wohnhafte Frau nach und nach mehrere solcher Diebstähle. Schliesslich zeigte sich, dass sie seit Herbst 2007 acht Mal in verschiedenen Altersheimen der Region Geld aus den Zimmern von Bewohnerinnen entwendet hatte. Dabei hatte sie auch nicht davor zurückgeschreckt, verschlossene Schränke mit einem eigens dafür mitgebrachten Schraubenzieher aufzubrechen. Die Frau erbeutete auf diese Weise Bargeld und Schmuck im Wert von rund 10'000 Franken.
Die Kantonspolizei hat damit mehrere offene Diebstähle dieser Art klären können. Gleichzeitig hat sich auch gezeigt, dass weitere solche aus dem gleichen Zeitraum nicht auf das Konto der beschuldigten Frau gehen (siehe auch Medienmitteilung vom 22. Oktober 2007).
Ermitteln musste die Kantonspolizei auch gegen den 37-jährigen türkischen Lebenspartner der Frau. Ihm konnten schliesslich je ein Einbruchdiebstahl in das Kirchgemeindehaus Aarburg und in einen Gewerbebetrieb nachgewiesen werden. Zudem war er an einem Einbruchdiebstahl in ein Altersheim beteiligt.
Beide Personen haben rund eine Woche in Untersuchungshaft verbracht. Danach hat die Kantonspolizei Aargau beide den Solothurner Behörden übergeben, da dort beiden weitere gleichartige Delikte zur Last gelegt werden.
Als Motiv für ihre Straftaten machten beide Geldsorgen im Zusammenhang mit ihrer Drogensucht geltend.