Oberlunkhofen / Oberhof: Drei Führerausweise auf der Stelle abgenommen
Bei Geschwindigkeitskontrollen auf Hauptstrassen in Oberlunkhofen und Oberhof fuhren drei Motorradfahrer so schnell, dass ihnen die Kantonspolizei den Führerausweis auf der Stelle abnahm. Der schnellste Fahrer wurde mit 161 km/h gemessen.
Motorräder sichergestellt
Mit ihrem Lasermessgerät führte die Kantonspolizei Aargau am frühen Sonntagnachmittag, 28. September 2014, auf der Hauptstrasse zwischen Arni und Oberlunkhofen eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Dabei geriet eine Gruppe von drei Motorradfahrern in den Fokus, von denen zwei auffallend schnell fuhren. So wurde einer mit 161 km/h, der zweite mit 149 km/h gemessen. Erlaubt sind auf dieser Strecke 80 km/h.
Die Kantonspolizei stoppte die beiden Fahrer sofort. Es handelte sich dabei um zwei Schweizer im Alter von 31 und 39 Jahren. Aufgrund der massiven Geschwindigkeitsüberschreitung schaltete sie die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten ein, welche je eine Strafuntersuchung eröffnete*. Gleichzeitig ordnete sie die Sicherstellung der beiden Sportmaschinen an. Die Kantonspolizei nahm zudem beiden Lenkern den Führerausweis zu Handen des Strassenverkehrsamtes ab.
Am Benkerjoch gestoppt
Am Samstag setzte die Kantonspolizei das Lasermessgerät einmal mehr auf der Benkenstrasse in Oberhof ein. Auf dieser bei Motorradfahrern beliebten Bergstrecke gilt ebenfalls die übliche Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Hier mass die Kantonspolizei einen Motorradfahrer mit 123 km/h. Den 62-jährigen Schweizer verzeigten die Polizisten vor Ort und nahmen ihm den Führerausweis auf der Stelle ab.
Nach der Verzeigung einstweilen weiterfahren durfte im Übrigen ein Motorradfahrer, der mit 115 km/h gemessen worden war. Allerdings muss auch er mit dem Entzug des Führerausweises durch das Strassenverkehrsamt rechnen.
* Oberlunkhofen: «Raserartikel» erfüllt
Mit der vorliegenden Geschwindigkeitsüberschreitung kommt Artikel 90 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) zur Anwendung, der seit 1. Januar 2013 in Kraft ist. Dieser lautet:
Artikel 90 SVG
Verletzung der Verkehrsregeln
1 Mit Busse wird bestraft, wer Verkehrsregeln dieses Gesetzes oder der Vollziehungsvorschriften des Bundesrates verletzt.
2 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt.
3 Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren wird bestraft, wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.
4 Absatz 3 ist in jedem Fall erfüllt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird um:
a. mindestens 40 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 30 km/h beträgt;
b. mindestens 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt;
c. mindestens 60 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt;