Neuer Vertrag zwischen Kantonspolizei und Grenzwacht
Der Regierungsrat des Kantons Aargau und das Schweizer Grenzwachtkorps haben beschlossen, im Grenzgebiet noch enger zusammenzuarbeiten. Der Aargau setzt damit als erster Kanton die Mustervereinbarung vom 6. März 2006 der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz um.
Mehr Sicherheit dank noch engerer Kooperation
Der Kanton Aargau ist als Partner und Verbündeter des Grenzwachtkorps in der Schweiz wegweisend. Der erste Vertrag mit dem Grenzwachtkorps wurde im Jahr 1999 abgeschlossen und diente der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren als Mustervereinbarung. Mit der neuen Vereinbarung wird der aktuellen und zukünftigen Sicherheitssituation in der Grenzregion des Kantons Aargau Rechnung getragen.
Gemäss Schengen-Abkommen werden die Grenzregionen die polizeilichen Ausgleichsmassnahmen umsetzen. Der Kanton Aargau ermächtigt mit der neuen, erweiterten Vereinbarung die Grenzwachtorgane, bestimmte polizeiliche Vorfälle im Grenzgebiet selbständig zu bearbeiten. Die Vereinbarung dient als Basis für eine unkomplizierte und rasche gegenseitige Unterstützung bei besonderen Vorkommnissen. Durch Vereinfachung der Abläufe und Nutzung von Synergien werden die Kantonspolizei und das Grenzwachtkorps personelle Ressourcen für ihre Kernaufgaben gewinnen. In finanzieller Hinsicht ist die Umsetzung der Vereinbarung für beide Partner kostenneutral.
Die Zusammenarbeit betrifft schwergewichtig die Personen-, Sach- und Fahrzeugfahndung sowie die Verfolgung bestimmter Delikte gegen das Waffen-, Betäubungsmittel- und Strassenverkehrsgesetz und das Ausländerrecht. Das Grenzwachtkorps hat die Kompetenz, in bestimmten Fällen Verzeigungen vorzuneh-men, Ordnungsbussen auszustellen und Kautionen einzuziehen. Mit der neuen Vereinbarung wird die Grenzwache insbesondere auch Formalitäten erledigen können, bei denen zuvor die Polizei zugezogen werden musste. Der Mehraufwand für das Grenz-wachtkorps wird durch Zeitgewinn kompensiert. Dadurch werden auch die Behandlungszeiten an der Grenze reduziert.
Im weiteren wurde der polizeitaktische Einsatzraum für das Grenzwachtkorps erweitert. Er umfasst die Grenzübergänge und das Zwischengelände (grüne Grenze); im Osten reicht er bis zur A1 und im Fricktal bis zu den Juraübergängen. Die Ausdehnung des Einsatzraumes entspricht auch dem Schengen-Vertrag, welcher vor allem im Grenzgebiet mehr Sicherheit generieren will und gleichzeitig den Grenzraum Richtung Süden öffnet.
Mit der von der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz beschlossenen Kompetenzerweiterung für mehr Sicherheit im Grenzraum setzt der Kanton Aargau als erster Kanton neue Massstäbe. Gemeinsam mit dem Grenzwachtkorps ist die Kantonspolizei Aargau in der Lage, mehr Sicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten.