Möhlin: Nach Auffahrkollision geflüchtet, 1 Bursche festgenommen
Mutmassliche Einbrecher verursachten auf der A3 eine Auffahrkollision, flüchteten mit ihrem Auto, liessen dieses in Rheinfelden stehen und setzten die Flucht zu Fuss fort. Einer konnte im Laufe der Fahndung in der Person eines 13-jährigen Knaben aus Serbien Montenegro mit Wohnsitz in F-Mulhouse angehalten und festgenommen werden. Er wurde inhaftiert.
Am Dienstag, 27. Juli 2004, ca. 14.20 Uhr, meldete ein Automobilist, dass auf der Autobahn A3 in Möhlin, Fahrbahn Richtung Basel, ein roter PW Toyota mit französischen Kennzeichen von hinten auf sein Fahrzeug aufgefahren sei. Der mit zwei Personen besetzte Toyota habe ihn dann überholt, die Autobahn in Rheinfelden verlassen und flüchte nun Richtung Rheinfelden Stadt. Die telefonische Verbindung mit dem Melder wurde aufrechterhalten. Dieser meldete dann, dass das Auto nun Höhe Spital Rheinfelden angehalten habe und die zwei Personen zu Fuss geflüchtet seien.
Sofort wurde eine Fahndung nach den Geflüchteten eingeleitet. Die Kantonspolizei wurde dabei durch Angehörige der Stadtpolizei Rheinfelden, den Gemeindepolizisten von Möhlin sowie Angehörige der Grenzwacht unterstützt. Es standen insgesamt 12 Mann und 3 Suchhunde im Einsatz.
Um 16.00 Uhr konnte einer der Geflüchteten im Wald zwischen Rheinfelden und Möhlin in der Person eines 13-jährigen Knaben aus Serbien Montenegro angehalten und festgenommen werden. Die Fahndung nach seinem Komplizen blieb leider ohne Erfolg. Er will diesen auch nur flüchtig kennen.
Im Auto kam Einbruchswerkzeug und in der Hosentasche des Festgenommen eine goldene Armbanduhr zum Vorschein, deren Herkunft ihm aber unerklärlich ist. Er will mit seinem Kollegen lediglich eine Spazierfahrt in die Schweiz gemacht haben. Der Knabe, angeblich mit Wohnsitz in F-Mulhouse, wurde auf Verfügung der Jugendanwaltschaft inhaftiert.
Es muss aber davon ausgegangen werden, dass es ich um mutmassliche Einbrecher handelt.
Offen ist noch die Frage, wie die Burschen in den Besitz des Autos gekommen sind. Tatsache ist, dass bezüglich diesem Fahrzeug weder in der Schweiz noch in Frankreich ein Suchvermerk besteht. Entsprechende Abklärungen sind eingeleitet.