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Merenschwand: Raser aus dem Verkehr gezogen

Bei einer Geschwindigkeitskontrolle wurde ein PW-Lenker mit strafbaren 65 km/h gemessen. Dieser gilt nach den neuen Massnahmen als Raser. Zwei weitere Fahrzeuglenker waren mit strafbaren 40 km/h sowie 30 km/h unterwegs.

Bei einer Geschwindigkeitskontrolle am 28.03.2013, wurde im Ausserortsbereich, in Richtung Ottenbach, mit dem Laser-Messgerät, ein 39-jähriger deutscher PW-Lenker, wft. im Kanton Zürich, mit einer Geschwindigkeit von 149 km/h gemessen. Nach Abzug der Toleranz ergibt dies eine strafbare Geschwindigkeit von 65 km/h. Der Führerausweis wurde ihm an Ort und Stelle entzogen. Auf die Beschlagnahme des Firmenwagens wurde einstweilen durch die Staatsanwaltschaft verzichtet.

Nach den neuen Massnahmen gilt als Raser, wer die Geschwindigkeit ausserorts um mehr als 60 km/h überschreitet. Der Lenker wird mit einem Führerausweisentzug nicht unter 2 Jahren sowie mit einem Strafverfahren zu rechnen haben.

Zwei weitere PW-Lenker waren mit Geschwindigkeiten von strafbaren 40 km/h (Entzug an Ort und Stelle) und 30 km/h (Meldung an das Strassenverkehrsamt) unterwegs.