Lenzburg: Nichtgenügen der Meldepflicht / Zugenaufruf
Bei einem Selbstunfall entstand Drittschaden in der Höhe von 2'500 Franken. Der Verursacher oder die Verursacherin hat es unterlassen sich zum melden.
In der Nacht zum Sonntag, 3. September 2006, ca. 02 Uhr, kam ein auf ein auf der Gexistrasse Richtung Lenzburg fahrendes Auto in einer Linkskurve von der Strasse ab, fuhr gerade aus und kollidierte mit der Randleitplanke, mit einem Randleitpfosten und einem Baum und fuhr schlussendlich eine Signaltafel um. Der Verursacher oder die Verursacherin hat es unterlassen, sich bei der Polizei zu melden.
Beim Unfallfahrzeug dürfte es sich um einen dunkelroten PW Subaru handeln, der einen massiven Frontschaden aufweisen muss.
Personen, die Hinweise machen können, werden gebeten, sich beider Kantonspolizei in Lenzburg, Telefon 062 886 01 17, zu melden.