Lagebedingter Erstickungstod - Ausbildung bei der Kantonspolizei
Im Zusammenhang mit dem Urteil des Bezirksgerichts Baden im Fall Fislisbach hält der Polizeikommandant Oberst Stephan Reinhardt fest, dass in der polizeitaktischen Grund- und Weiterausbildung der Kantonspolizei die Verhinderung eines lagebedingten Erstickungstodes seit 2002 einen fixen Bestandteil darstellt.
Erkenntnisse aus einem Vorfall vom Juli 2001 in Bern ausschlaggebend. Die Massnahmen zur Verhinderung eines lagebedingten Erstickungstodes werden bei der Kantonspolizei seit Frühjahr 2002 in der Grundaus-bildung nach den vom Institut für Rechtsmedizin in Bern empfohlenen Standards vermittelt und sind auch prüfungsrelevant.
Seit Herbst 2007 durchlaufen alle Polizeiaspirantinnen und Polizeiaspiranten der Polizeikonkordate Nordwestschweiz und Innerschweiz die gemeinsame Grundausbildung an der Interkantonalen Polizeischule in Hitzkirch.
Die Ausbildung zur Verhinderung eines lagebedingten Erstickungstodes ist ferner auch Gegenstand der jährlich wiederkehrenden Trainings, welche jeder Angehörige der Kantonspolizei zu durchlaufen hat.