Klarstellung: Verkehrszusammenbruch auf der A2 an der Belchenrampe
Die Berichterstattung in Radio DS1, Rendez-vous am Mittag, vom 6.3.2006, bezüglich dem Verkehrszusammenbruch an der Belchenrampe, stimmt so nicht.
Bei Witterungsverhältnissen wie sie am Samstag, 4. März 2006 in der Schweiz geherrscht haben, ist jeder Kanton bzw. die zuständige Polizei für den Verkehrsfluss auf dem Strassennetz alleine zuständig. Bei ihnen liegt auch die Verantwortung, bei sich abzeichnenden Problemen, rechtzeitig entsprechende Massnahmen einzuleiten oder gar vorsorglich anzuordnen. Nur sie haben die Übersicht über die aktuellen Strassen- und Verkehrsverhältnisse auf ihrem Kantonsgebiet.
In der Berichterstattung im Rendez-vous am Mittag wurde geltend gemacht, die Kantonspolizei Aargau habe den Verkehr von der A2 in Richtung Basel zu spät via A1 / A3 umgeleitet, weshalb es zu dieser Situation an der Belchenrampe gekommen sei.
Tatsache ist:
Die Kantonspolizei Aargau hatte zu keiner Zeit eine Übersicht oder Kenntnis von der prekären Situation an der im Kanton Solothurn liegenden Belchenrampe. Somit bestand im Kanton Aargau auch keine Veranlassung, den Verkehr umzuleiten.
Erst um 20.45 Uhr orientierte die Kantonspolizei Solothurn die Einsatzentrale der Kantonspolizei Aargau über die Situation an der Belchenrampe und verlangte die Umleitung der A2 in Richtung Basel via A1 / A3.
Bereits 8 Minuten später, um 20.53 Uhr, war die Signalisation bzw. die Umleitung vor und im Verzweigungsbereich A2/A1 im Wiggertal entsprechend geschaltet.