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Effingen: Zivilpersonen auf der A3 mit Blaulicht unterwegs

Auf der A3, Fahrtrichtung Zürich, wurde ein ziviles Polizeifahrzeug von einem Personenwagen mit Baulicht und massiv überhöhter Geschwindigkeit überholt. Nach der Anhaltung des Fahrzeuges konnte festgestellt werden, dass es sich um eine verbotene Blaulichtfahrt einer Zivilperson handelte.

Am Abend des 21.10.2005, ca. 20.40 Uhr, war ein ziviles Polizeifahrzeug auf der A3 Richtung Zürich unterwegs. Auf der Höhe von Effingen wurde das Polizeifahrzeug dann von einem weiteren zivilen Personenwagen, welcher hinter der Windschutzscheibe ein eingeschaltetes Blaulicht deponiert hatte, mit massiv überhöhter Geschwindigkeit überholt. Nachdem durch das Blaulichtfahrzeug weitere, zum Teil massive Verkehrsübertretungen begangen worden waren, konnte dieses schlussendlich in Lupfig angehalten werden. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass sich am Steuer ein 26-jähriger Schweizer, nur im Besitze eines Lernfahrausweises, befand. Weder seine 24-jährige Begleiterin (beides Schweizer) und zugleich Besitzerin des Fahrzeuges, noch der Lenker, hatten irgendwelche polizeilichen Kompetenzen. Die Blaulichtfahrt war somit absolut irregulär. Als Rechtfertigungsgrund gaben die beiden Personen an, dass sich die Grossmutter der Beifahrerin mit schlechtem Gesundheitszustand in einem Spital in Zürich befände und sie diese daher möglichst schnell besuchen wollten. Beiden Fahrzeuginsassen wurde der Führer- bzw. Lernfahrausweis zu Handen der Administrativbehörden entzogen. Sie haben sich zudem wegen Widerhandlung diverser schwerer Strassenverkehrsdelikte zu verantworten.