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Effingen: Schwerverkehr unter die Lupe genommen

Bei einer Schwerverkehrskontrolle auf der Autobahn A3 in Effingen wurden 108 Lastwagen und deren Chauffeur einer eingehenden Kontrolle unterzogen. Total mussten 15 Chauffeure zur Anzeige gebracht und bei 2 Fahrzeugen technische Mängel beanstandet werden


Anlässlich einer Medienorientierung wurde der Sinn und Zweck solcher Schwerverkehrskontrollen durch den Herrn Landammann Kurt Wernli, Polizeikommandanten Dr. Léon Borer und den Chef Verkehrspolizei, Hptm Hans-Peter Furrer, erläutert. Der Landammann Kurt Wernli wies in seinen Ausführungen auf die Bedeutung solcher Kontrollen hin, da der Schwerverkehr ein wichtiger Bestandteil des täglichen Verkehrs ist, verkehren doch auf unserem Nationalstrassennetz im Kanton Aargau täglich zwischen 10'000 und 15'000 schwere Motorfahrzeuge: "Die Kontrolle des Schwerverkehrs dient primär der Sicherheit und soll Wettbewerbsverzerrungen verhindern."
Der Polizeikommandant Léon Borer machte Ausführungen zu den Schwerverkehrskontrollen des Kantons Aargau im Rahmen der übrigen Polizeiaufgaben. Im Vordergrund steht Schutz von Leib und Leben auf der Strasse: "Zu diesem Zweck macht die Polizei diese Kontrollen in Bezug auf Geschwindigkeiten, Ruhezeiteinhaltung, Deklarierung von gefährlichen Ladungen, Gewichte und des Betriebszustandes der Lastwagen." Nachdem Hptm Hans-Peter Furrer über Konzept und Taktik von Schwerverkehrskontrollen informiert hatte, fand eine Besichtigung der Kontrollstelle auf der A3 in Effingen, Fahrbahn Richtung Basel, statt.

Die 21 im Einsatz stehenden Polizisten unterzogen in der Zeit von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr 108 schwere Motorfahrzeuge und ihre Lenker einer eingehenden Kontrolle. 13 Chauffeure mussten zur Anzeige gebracht werden. 5 wegen Nichteinhaltung der Ruhezeit, 1 wegen Falschbedienung des Tripon-Gerätes, 1 Widerhandlung gegen die SDR Vorschriften, 3 wegen Übergewicht, 1 wegen zu hoher Ladung, 1 wegen Missachtung Auflagen, 1 wegen Nichtmitführen der Einlageblätter des Fahrtenschreibers, 1 wegen nichtvorschriftsgemässem Zustand (eingeschränkte Sicht) und 1 wegen Nichtmitführen der Ausweise. Bei zwei Fahrzeugen mussten kleinere technische Mängel beanstandet werden.