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Brugg: Fahrlässigkeit als mögliche Ursache von Explosion (Nachtrag)

Aufgrund erster Ermittlungen kann ein technischer Defekt als Ursache für die gestrige Explosion ausgeschlossen werden. Im Vordergrund steht eine Fahrlässigkeit der Hausbewohnerin.

Bereits gestern nahmen Spezialisten der Kantonspolizei und der Industriellen Betriebe Brugg im stark beschädigten Gebäude ihre Abklärungen nach der Ursache der heftigen Explosion auf. Dabei fanden sie weder am gasbetriebenen Kochherd noch an der Gasleitung Hinweise auf einen technischen Defekt.

Daher steht eine unsachgemässe Bedienung des Kochherds als Ursache im Vordergrund der weiteren Ermittlungen. Diese werden im Rahmen der Strafuntersuchung geführt, welche die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurach eingeleitet hat.