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Bremgarten: Angriff auf jungen Mann war kein Überfall

Wie die Ermittlungen ergeben haben, liegt kein Raubdelikt vor. Es ging hier um eine tätliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit Drogenhandel. Zur Klärung des genauen Sachverhaltes waren drei junge Männer vorübergehend inhaftiert.

Das Opfer, ein 18-jähriger Schweizer, meldete am 6. Januar 2009, 22.34 Uhr, auf der Höhe des Einkaufszentrums "Sunnemärt" in Bremgarten überfallen worden zu sein. Die unbekannten Täter hätten das Portemonnaie und das Handy verlangt, wobei sie auf ihn eingeschlagen und ihn verletzt hätten. Da er sich zur Wehr gesetzt habe, hätten sie von ihm abgelassen und seien ohne Beute gemacht zu haben geflüchtet.
Der junge Mann hatte Prellungen sowie Stich- und Schnittverletzungen erlitten und musste sich im Spital verarzten lassen. Von den mutmasslichen Tätern fehlte jede Spur.

Umfangreiche Ermittlungen und diverse Hinweise liessen an der Version des Raubüberfalles Zweifel aufkommen. Wie inzwischen feststeht, handelte es sich tatsächlich nicht um einen Raub, sondern um eine Drogenübergabe die in Tätlichkeiten endete.

Das vermeintliche Opfer wollte den angeblichen Tätern, einem 19-jährigen Schweizer und einem 21-jährigen Portugiesen, die bei ihm bestellten Drogen verkaufen. Diese hatten beim bei ihm 100 2C-B Pillen bestellt. Am 6. Januar kam es dann zur Übergabe. Die Abnehmer hatten aber nie die Absicht, die Pillen zu bezahlen. Sie entrissen ihrem Lieferanten die Pillen, worauf es zu einem Handgemenge kam. In dessen Verlauf traktierten sie den jungen Mann mit den mitgebrachten Gegenständen wie einem Plastikrohr, einem Schraubenzieher und einem Messer und fügten ihm diverse Verletzungen zu. Dann ergriffen sie mit ihrer Beute (100 2C-B Pillen) die Flucht.

Die drei jungen Männer aus der Region Bremgarten, die sich bereits vor dem Ereignis kannten, waren zur Klärung des Herganges vorübergehend inhaftiert. Sie befinden sich alle wieder auf freien Fuss und werden sich wegen diversen Delikten wie: Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Nötigung, einfacher Körperverletzung etc. zu verantworten haben.