Baden: Nichtgenügen der Meldepflicht nach VU
Gestern Mittag fuhr auf der Schartenstrasse eine Autofahrerin in eine Mauer und zog sich dabei mittelschwere Verletzungen zu. Der diesen Unfall auslösende Lieferwagenfahrer hielt zunächst an, fuhr dann aber weiter, ohne auf der Unfallstelle seine Adresse zu hinterlassen.
Am 10. Juli 2002, zirka um 11:55 Uhr, wollte eine von Wettingen Richtung Ennetbaden fahrende Autofahrerin einen weissen Lieferwagen überholen. Während dem Ueberholmanöver schwenkte der Lfw-Fahrer plötzlich nach links aus. Dadurch musste die PW-Fahrerin ausweichen, worauf sie mit einer Mauer kollidierte. Der Lfw-Fahrer hielt an und erkundigte sich bei der Geschädigten nach dem Befinden. Anschliessend ging er zu seinem Fahrzeug zurück und fuhr weiter.
Personen, die bezüglich dieses Lieferwagenfahrers Angaben machen können, werden höflich ersucht, sich mit der Kantonspolizei Baden, Telefonnummer 056/200 11 11, in Verbindung zu setzen. Besten Dank für die wertvolle Mitarbeit.