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Baden: Fussballtestspiel FC Zürich - FC Biel polizeilich untersagt

Gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen des Hooligan-Konkordates wurde dem Fussballclub Zürich die Austragung eines Testspiels gegen den FC Biel im Stadion Esp in Baden untersagt. Die Vereine wurden schriftlich per Verfügung über diese Massnahme in Kenntnis gesetzt. Ein Gesuch des FC Zürich ging bei der Kantonspolizei Aargau vorgängig nicht ein.

Spiele der obersten beiden Ligen des Schweizer Fussballs unterliegen gemäss dem Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen einer Bewilligungspflicht (§ 3a Abs. 1 des Konkordats).

Für den Freitag, 10. Januar 2014 beabsichtigte der FC Zürich die Durchführung eines Testspiels gegen den FC Biel. Ein Gesuch für die Austragung dieses Testspiels der beiden Mannschaften aus Super-/Challenge League ging bei der Kantonspolizei Aargau bisher nicht ein.

Nachdem via Medien über das geplante Testspiel berichtet wurde, kontaktierte die Kantonspolizei Aargau bereits am Donnerstag den Heimverein FC Zürich und wies darauf hin, dass eine Bewilligung nicht erteilt werden konnte, da kein Gesuch eingegangen war. Ebenso beabsichtigt die Kantonspolizei nicht, ausnahmsweise eine Bewilligung unter einer Verkürzung der 20-tägigen Gesuchsfrist, zu erteilen.

Am Freitag stellte die für die Bewilligung zuständige Kantonspolizei Aargau dem FC Zürich und dem Gastclub eine schriftliche Verfügung zu und untersagte ausdrücklich die Austragung eines Testspiels zum vorgesehenen Zeitpunkt auf der Sportanlage Esp in Baden.